AUSSCHREIBUNG: 5 freie Artists-in-Residence Stipendien „FREE AWAY“ für Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst im Jahr 2027

Intro

FREE AWAY-Stipendium

Das Stipendium wird für einen frei zu wählenden und selbständig zu organisierenden Auslandsaufenthalt vorzugsweise im Rahmen eines Artist/Curator-in-Residence-Programmes vergeben. Die Bewerbung muss einen Vorschlag für einen Aufenthalt im Rahmen eines Artist/Curator-in- Residence-Programmes im Ausland oder einen Vorschlag für eine Kooperation mit einer geeigneten Partnerorganisation im Ausland sowie ein konkretes Arbeitsvorhaben enthalten.

Dieses Stipendium richtet sich an Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst.
– Dauer: 3 Monate in Folge; Der Aufenthaltszeitraum und der Aufenthaltsort sind frei wählbar. Der Aufenthalt kann frühestens in 2027 beginnen.
– Stipendium: EUR 2.500,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 500,00

Artist/Curator-in-Residence-Anbieter finden Sie beispielsweise unter:
www.away.co.at www.resartis.org www.transartists.org

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
– die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten
– die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichfrist: 30. September 2025

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal oder das Formularservice des BMWKMS abrufbar ist. Siehe: www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und- kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und- infoblaetter.html
Alle Unterlagen sind in deutscher (und teilweise zusätzlich in englischer) Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln. Förderanträge können nicht postalisch oder per E-Mail geschickt werden.

Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:
• Arbeitsvorhaben Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS), welches spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt (max. 4 A4-Seiten),
• Lebenslauf Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS) mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen), bisheriger künstlerischer und beruflicher Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist-in- Residence-Aufenthalte,
• Bewerbungen für das freie Artist/Curator-in-Residence- Stipendium FREE AWAY müssen einen konkreten Vorschlag für einen Residency-Aufenthalt oder eine Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung im Ausland enthalten,
• Abschlusszeugnis,
• Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
• Portfolio Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS) der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Standorte werden der Jury nicht vorgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufenthaltszeiträume in den Auslandateliers vom BMWKMS vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Zur Terminfindung müssen mindestens zwei mögliche Aufenthaltszeiträume genannt werden. Einmal vereinbarte Termine können nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury (im Fall der Standorte Helsinki, Paris und Vilnius unter Mitwirkung der jeweiligen Kooperationspartner). Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Die Bearbeitung des Antrags inklusive Befassung durch die Jury nimmt voraussichtlich ca. 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial und Formblatt Stipendienbericht (www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und- kultur/foerderungen/foerderkontrolle-foerderabrechnung.html) über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Die Ausschreibung kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport www.bmwkms.gv.at eingesehen werden.
Ansprechperson: Dr.in Sigrid Olbrich-Hiebler, sigrid.olbrich-hiebler@bmwkms.gv.at Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at oder Telefon: 0043 1/71 606 – 851144.