AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK IN GRAZ 2026

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AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK 2026
für internationale Künstlerinnen/Künstler und Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker in Graz

Die Steiermärkische Landesregierung vergibt im Auftrag von Kulturlandesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl im Rahmen einer Ausschreibung für junge aufstrebende internationale Künstlerinnen/Künstler aller Sparten sowie Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker im Jahr 2026 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Fachjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.

Teilnahmeberechtigt sind internationale Künstlerinnen/Künstler, die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.100,– zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.

Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiatinnen/Stipendiaten als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Die Unterkunft der jeweils vier zeitgleich anwesenden internationalen Kunstschaffenden befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiatinnen/Stipendiaten werden vorausgesetzt.

Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiatinnen/Stipendiaten erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiatinnen/Stipendiaten Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Es wird darauf Wert gelegt, dass umweltfreundliche Materialien für die Kunstproduktion verwendet werden. Die Dauer des mittels Stipendiums geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.

Stipendiatinnen/Stipendiaten müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen wie Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiatinnen/Stipendiaten nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollen auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer (min. 2 Monate), eine Beschreibung des künstle- rischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max.1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.

Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingehen.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Antrittstermine werden vorgegeben, wobei auf Terminwünsche der Einreichenden nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.

Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse eine Durchführung der Residency nicht möglich sein, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen für Stipendiatinnen/Stipendiaten.

Bewerbungen für ein Styria-Artist-in-Residence-Stipendium richten Sie bitte an
kultur@stmk.gv.at

Bis spätestens 5. August 2025.
Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.
Eine möglichst klimafreundliche An- und Abreise wird den Stipendiatinnen/Stipendiaten empfohlen.