Bundeskanzleramt: Ausschreibung Startstipendium 2019
Intro
Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst
Zweck/Intention: Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),
– wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
– wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1983 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl: insgesamt 30 Stipendien in folgenden Bereichen
– Bildende Kunst (10 Stipendien)
– Architektur und Design (10 Stipendien)
– Fotografie (5 Stipendien)
– Medienkunst (5 Stipendien)
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit August 2019
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 7.800,–
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,– per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 15. Juli 2019 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk »Startstipendium + Sparte« zu kennzeichnen.
Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:
– genau ausgefülltes Bewerbungsformular Startstipendium unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at
– Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
– Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
– Kopie des Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels
– Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale, keine Sammelkataloge). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
– Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auch auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden (http://www.kunstkultur.bka.gv.at). Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Postadresse: Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur Abteilung II/6, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Ansprechperson: Dr. Herbert Hofreither, herbert.hofreither@bka.gv.at