Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Verein – Camera Austria – Labor für Fotografie und Theorie, vertreten durch Geschäftsführer Reinhard Braun, Lendkai 1, 8020 Graz, Austria. (English version)

I. Geltungsbereich

Für den Abschluss eines Abonnementsvertrages der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift Camera Austria International sowie für Verträge über die Lieferung von Einzelheften und Büchern aus der Edition Camera Austria, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen von Camera Austria.

Camera Austria erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Camera Austria ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

II. Vertragsschluss eines Abonnementvertrages/Lieferbeginn

(1) Die Zeitschrift Camera Austria International erscheint vierteljährlich.

(2) Abonnementbestellungen erfolgen über:

Camera Austria
Lendkai 1
A-8020 Graz
M. distribution@camera-austria.at
W. www.camera-austria.at
F. 0043 316 81 555 09

(3) Der Abonnementvertrag für die Zeitschrift wird grundsätzlich für eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und für vier Ausgaben der Zeitschrift geschlossen. Die gesonderte Vereinbarung eines befristeten Abonnements (Probe- und Geschenkabonnement) ist möglich.

(4) Mit Abschluss eines Abonnementvertrages liefert Camera Austria die zum Zeitpunkt der Abonnementbestellung aktuell veröffentlichte Ausgabe der Zeitschrift als Erstlieferung.

(5) Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen.

(6) Die Bestellung eines Studierendenabonnements ist nur nach Vorlage eines gültigen Studierendenausweises möglich.

III. Verlängerung und Kündigung von Abonnements

(1) Soweit keine befristete Vertragslaufzeit vereinbart wurde (Probe- und Geschenkabonnement) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr beginnend ab dem Tag des Posteingangs der Abonnementbestellung bei Camera Austria. Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens ein Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt wird.

(2) Bei befristeten Abonnements (Probe- und Geschenkabonnement) endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Befristung ist nicht möglich.

(3) Verlängern die Parteien ein befristetes Abonnement, gelten die für das Jahresabonnement genannten Bedingungen. Für den Fall der Verlängerung eines befristeten Abonnements beginnt die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr mit dem Posteingang des Antrages des Bestellers auf Verlängerung bei Camera Austria.

(4) Die Kündigung des Abonnements hat schriftlich an die nachfolgende Adresse zu erfolgen:

Camera Austria
Lendkai 1
A-8020 Graz
M. distribution@camera-austria.at
F. 0043 316 81 555 09

(5) Maßgeblicher Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei Camera Austria.

IV. Widerrufsrecht

(1) Bestellungen für ein Abonnement oder andere Produkte der Zeitschrift durch einen Verbraucher können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung des Produktes widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Leistung, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der bestellten Zeitschrift oder des Produktes.

Der Widerruf bzw. die Rücksendung bereits zugestellter Lieferungen ist schriftlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:

Camera Austria
Lendkai 1
A-8020 Graz
M. distribution@camera-austria.at
F. 0043 316 81 555 09

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Paketversandfähige Produkte sind auf eigene Gefahr zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung bei der Versendung trägt der Versender.

(3) Vom Besteller beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen.

V. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen, Versandkosten

(1) Die von Camera Austria angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer soweit einschlägig.

(2) Maßgeblich für die Rechnungshöhe sind die zur Zeit der Bestellung angegebenen Preise und Steuern.

(3) Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines unserer Bankkonten oder per Kreditkarte oder PayPal.

(4) Camera Austria gewährt keinen Skonto.

(7) Bei Auslandslieferungen trägt der Besteller die hierdurch zusätzlich anfallenden Steuern und Zölle. Porto und Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet.

VI. Zahlung des Abonnementpreises

(1) Der Preis für Abonnements der Zeitschrift wird für den Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr im Voraus in Rechnung gestellt.

(2) Porto und Verpackungskosten sind im Preis inbegriffen. Zollgebühren und Einfuhrsteuer sind nicht im Preis inkludiert, sondern werden von der Empfängerin oder dem Empfänger übernommen.

(3) Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Abonnementspreises eintreten, ist dieser neue Preis mit Beginn des nächsten jährlichen Leistungszeitraumes bzw. des ersten jährlichen Leistungszeitraumes nach der Verlängerung des Abonnements zu entrichten.

(4) Die Zahlung für das Abonnement der Zeitschrift und den Kauf von Produkten ist per Banküberweisung auf eines unserer Bankkonten, per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, JCB) oder über PayPal möglich.

VII. Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Gefahrtragung, Gefahrenübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung während der Versendung.

(2) Camera Austria behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Zeitschriften und Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche durch den Besteller vor.

(3) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Überschreitung von Lieferfristen berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt.

VIII. Gewährleistung bei Produkten

(1) Mängel des Produktes sind Camera Austria nach Erhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Posteingang bei Camera Austria. Nach Ablauf von 10 Werktagen sind Ansprüche wegen erkennbaren Mängeln an dem Produkt ausgeschlossen.

(2) Im Gewährleistungsfall steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu. Ist Camera Austria die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung unmöglich oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Camera Austria zu vertreten hat, oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl bzw. ist diese nicht zumutbar, so besteht die Berechtigung, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

X. Haftungsbeschränkung

(1) Camera Austria haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in die Zeitschrift und in das Internet eingestellten Informationen.

(2) Camera Austria hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten von Camera Austria auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von Camera Austria eingerichteten Internetseiten.

XI. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Es werden nur die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten gespeichert.

XII. Copyright

Copyright sowie Verlags- und Urheberrechte an den gelieferten Produkten und Editionen liegen bei Camera Austria. Die kommerzielle Weiterverwendung und Vervielfältigung von Texten und Fotos der Zeitschrift und der Internetpräsentation ist untersagt.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Camera Austria ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Besteller auch an jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

(2) Für Verträge gilt österreichisches Recht. Dies gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland und Lieferungen in das Ausland. Sowohl das internationale Privatrecht als auch das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.

XIV. Gültigkeit der AGB

(1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(2) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich aus dem Vertrag eine Regelungslücke ergeben sollte.

Graz, September 2013

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