Aktuelles

Call for Entries: CARTE BLANCHE STUDENTS 2023

A PLATFORM FOR EMERGING PHOTOGRAPHY

On the occasion of Paris Photo 2023, which will be held from November 9 to 12, 2023 at the Grand Palais Ephémère, Carte Blanche Students will kickstart the careers of 4 students, whose projects are selected from among over 100 European photography and visual arts schools, with the exceptional opportunity to take part in the largest international art fair dedicated to the photographic medium.

DEADLINE EXTENSION: The call for student submissions is open until June 12, 2023.

Please read the terms and conditions before applying

WHO CAN APPLY?

Students in master or bachelor programmes in photography or visual arts schools throughout Europe. Applicants must be 18 years old and over.

TWO OBJECTIVES

Courtesy SNCF Gares & Connections / David Paquin.

EXHIBIT YOUR PROJECT

Present your work to qualified audiences:

The 4 laureates will present their selected project portfolios during Paris Photo at the Grand Palais, the world’s largest international art fair for photography;
The winning projects will be presented in a large format exhibition in one of Paris’ major train stations.

Laureates of the 2022 edition

MEET THE MARKET

Paris Photo reunites key players in the photography market with over 64,500 visitors each year.

• Exchange with the who’s who in the photography market: gallerists, artists, curators, publishers, collectors, journalists
• Participate in a round-table discussion on emerging artists and the art market with experts in the field.

APPLY NOW

JURY MEMBERS

– Sylvain Bailly, director of Cultural Affairs, SNCF Gares & Connexions

– Anna Planas, artistic director of Paris Photo

– lewis Chaplin, co-founder of Loose Joints

– Vincent Marcilhacy, Picto Foundation

– Pascal Beausse, responsible for the photographic collection of the CNAP

– Hannah Darabi, artist researcher

– Rommain, Founder of gallery Paris B

NB: This call for submissions is open to students, 18 years and older, in master or bachelor programmes in art schools and photography schools throughout Europe.  For more information, please contact: carteblanche@parisphoto.com

To know more about Paris PhotoPicto Foundation and SNCF Gares & Connexions

Förderungspreis des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst 2023

Ausschreibung des Wettbewerbs zur Verleihung des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst

Der Wettbewerb zur Vergabe des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst, der weiteren Preise, Arbeitsstipendien und Ankäufe wird von der Neuen Galerie Graz durchgeführt.

Teilnahme:

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler*innen oder Künstler*innen-Teams, die entweder in der Steiermark geboren sind oder ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Zugelassene Einreichungen:

Zugelassen sind Werke aus allen Sparten der bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Video, Computergrafik, …). Es gibt keine thematischen Vorgaben. Die eingereichten Werke müssen von den jeweiligen Künstler*innen stammen, d. h. sie müssen den Bestimmungen aus §10 Abs. 1 des Urheberrechts entsprechen. Der »Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz« richtet sich an Künstler*innen am Beginn ihrer Laufbahn (»Emerging Artists«), welche sich mit serieller Kunst beschäftigen. Eingereicht werden können nur bereits bestehende Arbeiten. Diese Arbeiten können entweder ausschließlich oder zusätzlich zu Werken, die den allgemeinen Bedingungen wie oben beschrieben entsprechen, eingereicht werden.

Jurierung:

Die Jurierung des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst, der Arbeitsstipendien und Ankäufe sowie der Sponsorenpreise »con-tempus-Preis« und »Viktor-Fogarassy-Preis« (Arbeitsstipendien) erfolgt im Jahr 2023 durch die Kuratorin Magda Radu (Bukarest). Die Jurierung des »Edition-Artelier-Preises« erfolgt durch dieselbe Kuratorin sowie je eine*n Vertreter*in des Universalmuseums Joanneum und der Edition Artelier. Die mit dem »Edition-Artelier-Preis« ausgezeichnete Arbeit geht in den Besitz der Neuen Galerie Graz über.

Wettbewerbsstufe 1 – Einreichung:

Die Jurierung erfolgt in zwei Durchgängen: Die Einreichung für die Vorentscheidung erfolgt mittels einer Fotodokumentationsmappe bzw. eines PDF-Dokuments über die Arbeiten der letzten drei Jahre oder einer speziellen Werkauswahl aus dieser Periode.

Der Wettbewerb ist nicht anonym. Folgende Angaben müssen in den Bewerbungsunterlagen enthalten sein:

  • Name der einreichenden Person (= Künstler*in)
  • Adresse, Telefonnummer / E-Mail (optional)
  • Biografie
  • Titel der Werke
  • Entstehungsjahr
  • Technik, Maße
  • Verkaufspreis inkl. MwST.
  • Einreichungen für den »Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz« müssen mit dem Vermerk »serielle Kunst« versehen sein.

Einreichfrist für die Dokumentationsmappen bzw. -PDF-Dokumente: 7.7.2023 (Poststempel)

Einreichoptionen:

  • persönliche Abgabe an der Kasse/Information des Besucher*innen-Zentrums im Joanneumsviertel, 8010 Graz
  • per Post an Günther Holler-Schuster, Neue Galerie Graz, Joanneumsviertel 2, 8010 Graz
  • per E-Mail an neuegalerie@museum-joanneum.at (Betreff: Förderungspreis, Name), max. 15 MB
  • per Upload auf unsere Cloud: https://mcloud.museum-joanneum.at/index.php/s/rYwGDQxCNFssgp9
    Die Datei muss eindeutig benannt und ggf. gezippt sein. Achtung: Andere Online-Plattformen (Wetransfer, Dropbox etc.) werden nicht berücksichtigt.

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Einreichung.

Wettbewerbsstufe 2 – Ausstellung:

Jene Künstler*innen, die von der Jurorin aufgrund der Vorauswahl aus den eingereichten Dokumentationen für die Endrunde ausgewählt wurden, werden von der Neuen Galerie Graz schriftlich verständigt und für die Wettbewerbsausstellung eingeladen. Die Kuratorin behält sich vor, mit den Künstler*innen den jeweiligen Ausstellungsbeitrag zu präzisieren. Die Kosten des Transports und der Versicherung übernimmt das Universalmuseum Joanneum. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog. Die Wettbewerbsausstellung wird in der Neuen Galerie Graz, Joanneumsviertel, 8010 Graz, am 14.12.2023 eröffnet (Ausstellungsdauer: 15.12.2023 bis 31.03.2024).

Wettbewerbsstufe 3 – Vergabe der Preise:

Aus der installierten Wettbewerbsausstellung werden folgende Preise übergeben:

  • Förderungspreis des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst: 10.000 Euro
  • Kunstankäufe durch das Land Steiermark insgesamt: 8.000 Euro
  • Zwei Arbeitsstipendien des Landes Steiermark: je 5.000 Euro
  • »Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz« (Ankaufspreis): 6.000 Euro
  • »con-tempus«-Preis (Arbeitsstipendium): 5.000 Euro
  • Viktor-Fogarassy-Preis (Arbeitsstipendium): 4.000 Euro

Die mit den Preisen ausgezeichneten Werke bleiben im Besitz der Künstler*innen, sofern es sich nicht um ausgewiesene Ankaufspreise handelt.

Wettbewerbsbedingungen:

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Künstler*innen mit den Bedingungen einverstanden. Die Statuten zum Wettbewerb liegen auf und werden bei Bedarf zugeschickt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Juryentscheid ist endgültig.

Die Dokumentationsmappen müssen bis spätestens 30.12.2023 persönlich oder per Boten an der Information des Besucher*innen-Zentrums im Joanneumsviertel abgeholt werden. Ein Rückversand per Post oder eine weitere Aufbewahrung der Mappen ist nicht möglich.

Downloads

Zur Geschichte des Förderungspreises

In der Steiermark wurde erstmals 1959 mit dem sogenannten Joanneums-Kunstpreis ein Preis für zeitgenössische Kunst ins Leben gerufen, welcher bis 1967 im Jahresrhythmus an große Vertreter der steirischen Moderne wie beispielsweise Hans Bischoffshausen, Rudolf Pointner, Gottfried Fabian, Franz Rogler, Mario Decleva, Richard Winkler, Wolfgang Hollegha und Norbert Nestler vergeben worden ist. 1968 hat man diese Auszeichnung in Kunstpreis des Landes Steiermark umbenannt und ab 1983 wurde der Förderungspreis für zeitgenössische bildende Kunst mit einem Alterslimit von 40 Jahren an Kunstschaffende einer jüngeren Generation verliehen, während seit 1970 verdiente Künstler*innen aus der Steiermark jährlich mit dem Würdigungspreis des Landes Steiermark für bildende Kunst ausgezeichnet werden. 1999 wurde das Alterslimit für den Förderungspreis schließlich aufgehoben, wodurch seither alle Künstler*innen, die in der Steiermark geboren sind bzw. hier ihren Hauptwohnsitz haben, teilnehmen können.

* Der im Jahr 2021 erstmals im Rahmen des Förderungspreises verliehene Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz, gestiftet von der Rudolf-Schilcher-Privatstiftung, richtet sich an aufstrebende Künstler*innen am Beginn ihrer Laufbahn (»Emerging Artists«), welche sich mit dem Medium der »seriellen Kunst« beschäftigen und insbesondere zentrale Begriffe in der Kunst vom 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart wie Original und Unikat, Vervielfältigung und Serialität, etwa im Bereich der Multiple- und Auflagenkunst, zur Diskussion stellen, wie sie auch in der Ausstellung »Zu viel ist nicht genug« im Jahr 2019 anlässlich der umfangreichen Schenkung der Sammlung serieller Kunst der Edition Artelier an die Neue Galerie Graz sowie der legendären Schau »Kunst ohne Unikat« 1998 behandelt worden sind.

Die Jurierung erfolgt traditionell durch Kunstexpert*innen mit internationaler Erfahrung aus den europäischen (Nachbar-)Ländern. Wettbewerb und Ausstellung zum Förderungspreis des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst werden von der Neuen Galerie Graz organisiert und durchgeführt.

Open Call – steirischer herbst Research Residency Fellowship 2023

Zum dritten Mal schreibt der steirische herbst Fellowships aus, um den Austausch zwischen seinem Erbe und aktueller wissenschaftlicher oder künstlerischer Forschung zu unterstützen. Bewerbungen für einen einmonatigen Rechercheaufenthalt im Festivalarchiv sind bis 1. Juli möglich.

Seit 1968 setzt der steirische herbst Maßstäbe in der zeitgenössischen Kunst und kuratorischen Praxis. Nach dem Start eines Fellowship-Programms 2021 ermöglicht die steirischer herbst Research Residency Fellowship 2023 auch heuer Recherchen im Archiv des steirischen herbst, um den Dialog zwischen der Festivalgeschichte einerseits und zeitgenössischer Forschung und künstlerischer Praxis andererseits zu fördern. Unterstützt werden innovative akademische Ansätze sowie kreative und interdisziplinäre Vorhaben, die neue Perspektiven auf die Festivalpraxis und -geschichte eröffnen.

Festivalarchiv

Das Archiv umfasst ein Pressearchiv, ein Medienarchiv mit über 1.300 Dateien, ein Aktenarchiv sowie eine Präsenzbibliothek mit über 3.000 Publikationen von den 1960er-Jahren bis heute. Der Großteil der Dokumente ist nicht digitalisiert und auf Deutsch. Beginn und Dauer der

Fellowship

September 2023 für einen Monat

Unterstützung

Fellows erhalten ein Stipendium in der Höhe von 1.500 Euro und einen Mietkostenzuschuss von bis zu 500 Euro. Die Anreise und Abreise werden ebenfalls übernommen. Fellows, die pendeln können, erhalten stattdessen einen Pendler*innenzuschuss. Das Festival arbeitet mit einer Reihe von lokalen Institutionen zusammen, die den Fellows während des Aufenthalts vorgestellt werden.

Thematische Schwerpunkte

Dank der langen Geschichte und Interdisziplinarität des steirischen herbst bietet das Archiv Einblick in eine breite Auswahl von Themen:

  • Kulturpolitik im Nachkriegsösterreich
  • Kunst und Politik in Österreich und Mitteleuropa von den 1960ern bis heute
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Technik und Medien in der Kunst
  • Geschichte des zeitgenössischen Kuratierens in bildender Kunst, Performance und Theater

Die Recherchevorhaben sollten eines dieser Themen behandeln.

Einen Überblick über die Festivalgeschichte bietet die Retrospektive-Website.

Bewerbungskriterien

Die Fellowship steht Bewerber*innen aus allen Ländern offen. Deutschkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, sind bei der Arbeit mit dem Archivmaterial aber von Vorteil.

Bewerber:innen werden gebeten, eine kurze Projektskizze auf Englisch oder Deutsch von bis zu 500 Zeichen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung von ca. 750 Wörtern einzureichen. Darin sollten sie erläutern, wie die Archivrecherche ihrer Arbeit zugutekommt und wie die Festivalgeschichte mit ihrer künstlerischen oder wissenschaftlichen Praxis zusammenhängt. Sie sollten ebenfalls darlegen, wie sich die Recherche in künftigen Projekten niederschlagen könnte, und einen Lebenslauf mit Veröffentlichungen und Links zu relevanten Websites oder digitalen Projekten anhängen.

Auswahlverfahren

Die Bewerbungen werden im Hinblick darauf bewertet, wie klar die Archivrecherche begründet wird und wie sie die Praxis des Bewerbers/der Bewerberin bereichert. Bewerber:innen werden ermutigt, sich mit weniger bekannten Aspekten der Festivalgeschichte auseinanderzusetzen. Recherchevorhaben, die zeitgenössische Kunst innerhalb von politischen und sozialen Kontexten positionieren, werden bevorzugt.

Erwartungen

Fellows präsentieren in den Räumlichkeiten des Festivals und auf seiner Website eine Arbeit. Sie kann die Form eines Texts, eines Bildes, einer Audio- oder Videodatei (oder eine Kombination davon) annehmen und soll einen ersten Einblick in die Ergebnisse und/oder Richtung ihrer Forschung geben.

Fellows sind verpflichtet, den steirischen herbst in Arbeiten, die aus der Research Residency Fellowship entstehen, zu nennen.

Einreichung

Bewerbungen sind bis zum 1. Juli 2023 als eine einzige PDF-Datei mit dem Betreff „Research Residency Fellowship“ an Barbara Seyerl zu schicken. Fragen zum Programm können ebenfalls an Barbara Seyerl gerichtet werden.

Wir ermutigen insbesondere Personen aus unterrepräsentierten Gruppen, sich zu bewerben.

steirischer herbst Research Residency Fellowship 2022

Im Jahr 2022 gingen Fellowships an Lisa Moravec und Eike Wittrock.

Open Call: Werner-Fenz-Stipendium für Kunst im öffentlichen Raum 2024

 

Bewerbungen für das Werner-Fenz-Stipendium für Kunst im öffentlichen Raum 2024, das gemeinsam vom steirischen herbst und der Stadt Graz vergeben wird, sind ab sofort möglich.

Zur Würdigung des Kunsthistorikers und Kurators Werner Fenz (1944–2016) und auf Initiative von über 200 Kunstschaffenden, Kurator*innen, Journalist*innen und anderen Mitgliedern des Kunstbetriebs hat das Kulturreferat der Stadt Graz 2020 ein Stipendium für Kunst im öffentlichen Raum eingerichtet.

Ab 2023 wird dieses biennale Stipendium gemeinsam vom Festival für zeitgenössische Kunst steirischer herbst und der Stadt Graz vergeben. Es richtet sich an nationale und internationale Projekte, die sich mit dem kulturellen und politischen Kontext von Graz auseinandersetzen.

Als international erfolgreicher Kurator und Kunstvermittler, Theoretiker und Lehrender, als Mitglied zahlreicher Gremien sowie als Gründer und Leiter des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (2006–11) hat Werner Fenz das Ineinandergreifen von Theorie und Praxis auf einem kompromisslos hohen und exemplarischen Niveau gelebt und damit das Profil der Kunst im öffentlichen Raum – in und von Graz aus – kontinuierlich neu geschärft. Mit dem steirischen herbst war er eng verbunden und hat dort unzählige Projekte realisiert.

Das mit 17.000 Euro dotierte Werner-Fenz-Stipendium versteht sich als Standortbestimmung der Kunst im öffentlichen Raum. Nach dem Votum einer internationalen Jury wird alle zwei Jahre ein temporäres Projekt realisiert.

Ziel und Kriterien

Das Stipendium möchte Kunst fördern, von der entscheidende Impulse für den öffentlichen Raum und den gesellschaftlichen Wandel ausgehen. Gemeint ist eine Kunst, „die für sich eine gesellschaftliche Verantwortung in Anspruch nimmt“ (Werner Fenz) und den Dialog mit den Bürger:innen sucht.

Die Projekte können sich auf wirtschaftliche, politische, soziale, ökologische oder architektonisch-städtebauliche Situationen beziehen. Sie sollen zum Diskurs über aktuelle Formen der Kunst im öffentlichen Raum beitragen und den sozialpolitischen Kontext der Stadt Graz und des Landes Steiermark aufgreifen.

Der Fokus liegt auf temporären Projekten, die den urbanen Alltag infiltrieren und sich in bestehende Systeme des Öffentlichen einklinken.

Dotation und Vergabemodus

Das Stipendium wird von der Stadt Graz und dem steirischen herbst vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat biennal vergeben. Es ist mit 17.000 Euro dotiert, wovon 12.000 Euro für die Realisierung der künstlerischen Arbeit und 5.000 Euro als Honorar zur Verfügung stehen.

Die Ausschreibung erfolgt international.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Nach einer Vorauswahl werden bis zu drei Projekte eingeladen, den lokalen Kontext im Oktober/November 2023 zu erkunden. Der/die Stipendiat*in wird im Jänner 2024 bekannt gegeben und seine/ihre Arbeit im Rahmen des steirischer herbst ’24 (September/Oktober 2024) präsentiert.

Die internationale Jury besteht aus fünf Mitgliedern: eines aus dem Komitee der Initiator*innen, zwei, die vom steirischen herbst, und zwei, die vom Kulturamt der Stadt Graz nominiert werden.

Produktion

Die Produktion findet unter Leitung des steirischen herbst statt und kann auf dessen Ressourcen und langjährige Erfahrung mit Kunst im öffentlichen Raum zurückgreifen. Recherchearbeiten vor Ort sowie die Unterbringung des Künstlers/der Künstlerin/des Kollektivs während der Produktionszeit in Graz werden als Teil des Stipendiums übernommen.

Einreichung

  • Einreichformular
  • Konzept (max. 2 DIN-A4-Seiten): inhaltliche und technische Kurzbeschreibung, Visualisierung/Skizze, Angaben zu Dauer und Ort(en) etc.
  • Budget
  • Portfolio mit Arbeitsbeispielen (im öffentlichen Raum), Bildmaterial, Texte etc., sofern nicht online verfügbar (Website)
  • Sprache: Deutsch oder Englisch

Einreichfrist ist der 15. August 2023.

Dokumentation

Das Projekt wird im Rahmen des steirischen herbst sowie auf der Website von Werner Fenz dokumentiert.

Werner-Fenz-Stipendium 2021

Das Werner-Fenz-Stipendium 2021 wurde an Hannes Zebedin für das Projekt Die Brücke vergeben, das 2022 realisiert wurde.

 

Ausschreibung: AICA Preis für junge Kunstkritik 2023

AICA AUSTRIA, die Internationale Vereinigung der Kunstkritiker*innen in Österreich, schreibt in Kooperation mit der FOTO WIEN und dem BMKOES zum 7. Mal den Preis für junge Kunstkritik aus.

Eingeladen sind Autor*innen die in Österreich wohnen und nicht älter als 35 Jahre sind. Der Text soll eine Ausstellung aus dem Programm der FOTO WIEN besprechen. Er soll auf Deutsch geschrieben sein und max. 5.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Eine Publikation kann, muss aber nicht erfolgt sein. Besonderes Augenmerk wird auf einen klaren Schreibstil, eine gute Argumentation und eine kritische Beurteilung gelegt.

Den Text, Fotos aus der Ausstellung sowie eine kurze Biografie (max. 500 Zeichen) schicken sie bis 23. Juni 2023 an vorstand@aica.at

Die Jury setzt sich aus dem Vorstand der AICA AUSTRIA zusammen.

Die beste Einreichung wird vom BMKOES mit 1.000,- Euro honoriert.

Ausschreibung Programm 2024 I Kunstpavillon & Neue Galerie Innsbruck

EINREICHFRIST 30.06.2023

HIER EINREICHEN

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN (DIGITAL ODER PER POST) 
Die internationale Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen und Kurator:innen aus allen künstlerischen Sparten, Medien und Praktiken. Eingereicht werden können konkrete Ausstellungsprojekte, Konzepte, künstlerische Interventionen, sowie Portfolios. Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und müssen folgende Punkte beinhalten:

  • ausgefülltes Datenblatt (siehe oben)
  • Formloses Ansuchen
  • Angabe des bevorzugten Ausstellungsortes (Kunstpavillon oder Neue Galerie Innsbruck). Die Projekte können auch raumübergreifend konzipiert werden.
  • Konzeptbeschreibung (max. 1000 Wörter)
  • Bildmaterial, Skizzen, Visualisierung und ähnliches
  • Technische Angaben
  • Ein Portfolio bzw. Dokumentation der Arbeit (Filme und Videoarbeiten via Vimeo- oder Youtube oder Dropboxlinks; WeTransfer Links können nicht berücksichtigt werden!). Bei Arbeiten die länger als 15 Minuten sind, wird geraten einen Ausschnitt zur Verfügung zu stellen.
  • Kurz CVs der beteiligten Künstler*innen und Kurator*innen
  • Kostenkalkulation unter Berücksichtigung des unten genannten max. Projektbudgets plus Honorare

Pro Bewerber:in kann nur eine PDF Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden. Die Bewerbungen erfolgen schriftlich in deutscher oder englischer Sprache. Die Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.

Postalische Einreichungen an:
Tiroler Künstler*innenschaft | Kunstpavillon
Betreff: Programm 2024
Rennweg 8a
A-6020 Innsbruck

Das Datenblatt auch bei postalischer Einreichung online ausfüllen.

Postalische Einreichungen werden nicht automatisch retourniert. Eine persönliche Abholung im Kunstpavillon ist möglich. Für eine postalische Rücksendung verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 10,-, die der Einreichung beigelegt werden muss. Die Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschreibung: 10. DGPh Bildungspreis 2023

Einreichungsfrist: 31. August 2023

Interessante Projekte im Bereich der Vermittlung von und mit Fotografie zu entdecken und bekannt zu machen, das ist das Ziel des DGPh-Bildungspreises, der von der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) 2023 bereits zum zehnten Mal vergeben wird.
Gefragt sind innovative und nachhaltige Projekte, die Fotografie als Sprache nutzen und in die Gesellschaft/en hineinwirken. Dazu zählen kultur- und museumspädagogische Initiativen, in denen Fotografie thematisiert oder eingesetzt wird, ebenso mediale Bildungsangebote zur Fotografie sowie schulische und außerschulische Aktivitäten.

Die Bandbreite der möglichen Einreichungen ist weit gefasst: Ob neue Vermittlungskonzepte in Schulen, Fotografieprojekte und Workshops zu ausgewählten aktuellen Themen, innovative Formate, um Fotografie erfahrbar zu machen oder die Erschaffung eines Netzwerks für Fotografie durch ein Magazin, die ausgezeichneten Arbeiten der Vorjahre machen die Offenheit für ganz unterschiedliche Ansätze gut sichtbar.

Einen Blick auf die Preisträger*innen und die Projekte der letzten Jahre erhalten Sie über die Website der DGPh. Mit dem Bildungspreis soll die öffentliche Wahrnehmung fotografischer Bildungsarbeit weiter erhöht und der Fokus auf das Medium Fotografie als Kulturgut gelenkt werden.  Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. Weitere herausragende Beiträge können mit einer lobenden Erwähnung gewürdigt werden.

Neben dem Vorstand der Sektion Bildung, gehören der Jury weitere Expertinnen und Experten der Fotografie-Vermittlung an, darunter immer auch der Preisträger oder die Preisträgerin des Vorjahres. Die Verleihung des Preises wird in einem feierlichen Rahmen, in diesem Jahr in Berlin stattfinden. Die Konzeption und Vergabe des Preises liegt bei der Sektion Bildung der DGPh

Ausschreibung DGPh-Bildungspreis 2023

Für die Bewerbung einzureichen sind:

Aussagekräftige Projektbeschreibungen und Fotografien. Eventuell vorhandene Veröffentlichungen in der Presse können ebenfalls beigefügt werden. Die Einreichungen bitte ausschließlich online als PDF-Dateien über das Bewerbungsportal der DGPh hochladen.

Hier Einreichungen uploaden.

Sie haben Fragen zur Einreichung?

Kontakt:
Regina Plaar (Presse & Öffentlichkeitsarbeit)
Frank Schumacher (Vorsitzender der Sektion Bildung)
Deutsche Gesellschaft für Photographie e. V. (DGPh)
Tel.: +49 (0)221 – 9 23 20 69
dgph@dgph.de

Startstipendium 2023: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst

Zweck/Intention

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler*innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. In den Bereichen Bildende Kunst und Architektur & Design werden jeweils zwei Stipendien, in den Bereichen Fotografie und Medienkunst jeweils ein Stipendium ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.

  • Mentoring-Programm für Künstlerinnen

    In den Bereichen Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, ein Mentoring-Programm für Künstler*innen angeboten werden (3 Plätze im Bereich Bildende Kunst, 3 Plätze im Bereich Architektur und Design, 2 Plätze im Bereich Fotografie, 2 Plätze im Bereich Medienkunst). Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Start-Stipendiat:innen.

Zielgruppe

Antragsberechtigt für die Startstipendien sind Künstler*innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1987 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich: Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Stipendienanzahl

insgesamt 30 Stipendien in folgenden Bereichen

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Architektur und Design (10 Stipendien)
  • Fotografie (5 Stipendien)
  • Medienkunst (5 Stipendien)

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit 1. Oktober 2023

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.000,00

Alleinerziehende       

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss

15. Juli 2023

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Start-Stipendien (PDF, 186 KB),
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1800 Zeichen),
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnisses sowie Meldezettel,
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Nachname, Vorname, Startstipendium + Sparte (für die Sie sich bewerben),

E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
  • Projekt (Arbeitsvorhaben und Kurzfassung)
  • Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  • Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail an die entsprechende Adresse einzureichen:

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Unterzeichnen Sie das Förderantragsformular mit Handysignatur/ Bürgerkarte, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber*innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 1.07.2024) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Call for Entries: 40. Kasseler Dokfest

Einreichung

AUFRUF ZUR EINREICHUNG

Ab sofort sind alle Filmemacher*innen, Künstler*innen, Verleiher*innen, Produzent*innen, Galerist*innen, Hochschulen und Institutionen eingeladen, sich mit aktuellen Arbeiten und Projekten für das 40. Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest zu bewerben.

Das gesamte Filmprogramm sowie die Arbeiten der Ausstellung Monitoring werden aus allen Einreichungen ausgewählt. Alle Installationen der Ausstellung Monitoring konkurrieren um den Golden Cube. Für die anderen Festivalpreise werden die Filme aus dem Programm durch die Sichtungskommissionen nominiert. Darüber hinaus laden wir die im Programm vertretenen Filmemacher*innen und Künstler*innen zur Diskussion ihrer Arbeiten nach Kassel ein. Wir erheben keine Einreichgebühr und zahlen unseren Möglichkeiten entsprechend für Filme im regulären Programm eine Leihmiete.

Das Filmprogramm vor Ort wird durch ein Onlineangebot ergänzt. Den Filmemacher*innen wird freigestellt, sich gegen eine Onlinepräsentation (geogeblockt und kopiergeschützt) ihrer Arbeit zu entscheiden.

BEWERBUNGSSCHLUSS:

1. Juli 2023

WAS KANN EINGEREICHT WERDEN?

Wir suchen aktuelle Filme und Installationskonzepte aus 2022 und 2023. Hinsichtlich der Länge gibt es keine Beschränkung.

WIE UND WO KANN EINGEREICHT WERDEN?

Arbeiten können nur online mit einem zeitlich unbegrenzten Streaminglink, der zusätzlich downloadbar ist, eingereicht werden. Bildmaterial muss ebenfalls online hochgeladen werden.

Hier gibt es ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Festivalpreisen.

Achtung: Der Upload von Stills sowie PDFs darf die Gesamtgröße von 4 MB nicht überschreiten!

Einreichungsformular

Förderungspreis des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst 2023

Ausschreibung des Wettbewerbs zur Verleihung des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst

Der Wettbewerb zur Vergabe des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst, der weiteren Preise, Arbeitsstipendien und Ankäufe wird von der Neuen Galerie Graz durchgeführt.

Teilnahme:

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler*innen oder Künstler*innen-Teams, die entweder in der Steiermark geboren sind oder ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Zugelassene Einreichungen:

Zugelassen sind Werke aus allen Sparten der bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Video, Computergrafik, …). Es gibt keine thematischen Vorgaben. Die eingereichten Werke müssen von den jeweiligen Künstler*innen stammen, d. h. sie müssen den Bestimmungen aus §10 Abs. 1 des Urheberrechts entsprechen. Der „Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz“ richtet sich an Künstler*innen am Beginn ihrer Laufbahn („Emerging Artists“), welche sich mit serieller Kunst beschäftigen. Eingereicht werden können nur bereits bestehende Arbeiten. Diese Arbeiten können entweder ausschließlich oder zusätzlich zu Werken, die den allgemeinen Bedingungen wie oben beschrieben entsprechen, eingereicht werden.

Jurierung:

Die Jurierung des Förderungspreises des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst, der Arbeitsstipendien und Ankäufe sowie der Sponsorenpreise „con-tempus-Preis“ und „Viktor-Fogarassy-Preis“ (Arbeitsstipendien) erfolgt im Jahr 2023 durch die Kuratorin Magda Radu (Bukarest). Die Jurierung des „Edition-Artelier-Preises“ erfolgt durch dieselbe Kuratorin sowie je eine*n Vertreter*in des Universalmuseums Joanneum und der Edition Artelier. Die mit dem „Edition-Artelier-Preis“ ausgezeichnete Arbeit geht in den Besitz der Neuen Galerie Graz über.

Wettbewerbsstufe 1 – Einreichung:

Die Jurierung erfolgt in zwei Durchgängen: Die Einreichung für die Vorentscheidung erfolgt mittels einer Fotodokumentationsmappe bzw. eines PDF-Dokuments über die Arbeiten der letzten drei Jahre oder einer speziellen Werkauswahl aus dieser Periode.

Der Wettbewerb ist nicht anonym. Folgende Angaben müssen in den Bewerbungsunterlagen enthalten sein:

  • Name der einreichenden Person (= Künstler*in)
  • Adresse, Telefonnummer / E-Mail (optional)
  • Biografie
  • Titel der Werke
  • Entstehungsjahr
  • Technik, Maße
  • Verkaufspreis inkl. MwST.
  • Einreichungen für den „Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz“ müssen mit dem Vermerk „serielle Kunst“ versehen sein.

Einreichfrist für die Dokumentationsmappen bzw. -PDF-Dokumente: 7.7.2023 (Poststempel)

Einreichoptionen:

  • persönliche Abgabe an der Kasse/Information des Besucher*innen-Zentrums im Joanneumsviertel, 8010 Graz
  • per Post an Günther Holler-Schuster, Neue Galerie Graz, Joanneumsviertel 2, 8010 Graz
  • per E-Mail an neuegalerie@museum-joanneum.at (Betreff: Förderungspreis, Name), max. 15 MB
  • per Upload auf unsere Cloud: https://mcloud.museum-joanneum.at/index.php/s/rYwGDQxCNFssgp9
    Die Datei muss eindeutig benannt und ggf. gezippt sein. Achtung: Andere Online-Plattformen (Wetransfer, Dropbox etc.) werden nicht berücksichtigt.

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Einreichung.

Wettbewerbsstufe 2 – Ausstellung:

Jene Künstler*innen, die von der Jurorin aufgrund der Vorauswahl aus den eingereichten Dokumentationen für die Endrunde ausgewählt wurden, werden von der Neuen Galerie Graz schriftlich verständigt und für die Wettbewerbsausstellung eingeladen. Die Kuratorin behält sich vor, mit den Künstler*innen den jeweiligen Ausstellungsbeitrag zu präzisieren. Die Kosten des Transports und der Versicherung übernimmt das Universalmuseum Joanneum. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog. Die Wettbewerbsausstellung wird in der Neuen Galerie Graz, Joanneumsviertel, 8010 Graz, am 14.12.2023 eröffnet (Ausstellungsdauer: 15.12.2023 bis 31.03.2024).

Wettbewerbsstufe 3 – Vergabe der Preise:

Aus der installierten Wettbewerbsausstellung werden folgende Preise übergeben:

  • Förderungspreis des Landes Steiermark für zeitgenössische bildende Kunst: 10.000 Euro
  • Kunstankäufe durch das Land Steiermark insgesamt: 8.000 Euro
  • Zwei Arbeitsstipendien des Landes Steiermark: je 5.000 Euro
  • „Edition-Artelier-Preis für serielle Kunst der Neuen Galerie Graz“ (Ankaufspreis): 6.000 Euro
  • „con-tempus“-Preis (Arbeitsstipendium): 5.000 Euro
  • Viktor-Fogarassy-Preis (Arbeitsstipendium): 4.000 Euro

Die mit den Preisen ausgezeichneten Werke bleiben im Besitz der Künstler*innen, sofern es sich nicht um ausgewiesene Ankaufspreise handelt.

Wettbewerbsbedingungen:

Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Künstler*innen mit den Bedingungen einverstanden. Die Statuten zum Wettbewerb liegen auf und werden bei Bedarf zugeschickt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Juryentscheid ist endgültig.

Die Dokumentationsmappen müssen bis spätestens 30.12.2023 persönlich oder per Boten an der Information des Besucher*innen-Zentrums im Joanneumsviertel abgeholt werden. Ein Rückversand per Post oder eine weitere Aufbewahrung der Mappen ist nicht möglich.

Downloads

Open Call: The Sustainable Institution

Open Call

the sustainable institution artist residency is an opportunity for creative practitioners to produce new solutions in the fight against climate change and mitigate the environmental burden of exhibition making.

the sustainable institution is calling all creative practitioners including artists, architects, design studios and scientists to develop material or immaterial prototypes for sustainable exhibition making in the fight against climate change.

We are looking for ideas that will transform the current unsustainable landscape of institutional operations, which could manifest as a pragmatic design solution or experimental action. While not exhaustive, your proposal could be for a performance, activist intervention, manifesto, food concept, furniture design, functional sculpture, biomaterial, waste management solution, de-growth process, curatorial strategy or digital application.

Downloadable PDFs: Application and Submission Guidelines

Send your application by 2 June 2023 23:59 to infoOsustainable-institution.com

Jury

  • Jan Boelen (Atelier LUMA, Artistic Director)
  • Kim Kraczon (Director of Materials at Ki Culture, Advisor at Gallery Climate Coalition)
  • Lucia Pietroiusti (Curator)
  • Asad Raza (Artist)
  • Viktorija Šiaulytė (Director, Rupert)
  • Helen Turner (E-WERK Artistic Director)
  • Mae-ling Lokko (Architectural scientist, Designer and Educator)

The jury selection will take place on 3 July 2023. Successful shortlisted applicants will be selected for online interviews with the jury. Applicants will be informed of the results in September 2023. Please refrain from following up your application, as we may not be able to respond.

Award

Three creative practitioners will be selected to develop a prototype for sustainable exhibition making with a grant of 20.000 EUR. The grant is intended to provide support towards the research and development of a prototype, an early sample, model or idea of a concept or process towards sustainable exhibition making. Each successful applicant will be mentored by the jury over a six month research and development period, with a studio at their respective institution between March–April 2024.

bpp YOUNG PHOTO AWARD 2023

Bereits zum dritten Mal schreibt der bpp – bund professioneller portraitfotografen den YOUNG PHOTO AWARD aus – DER Nachwuchsförderpreis für junge Kreative. Mitmachen lohnt sich – die Teilnahme ist kostenfrei! Der bpp vergibt Preise im Gesamtwert von 10.000,- EUR.

Das Wettbewerbsthema 2023 lautet EMOTION.
WUT – FREUDE – HASS – LIEBE – TRAUER – STOLZ – ANGST – GLÜCK und vieles mehr…

Aber wie schaffen wir es, Emotionen in einem Bild zu »transportieren«? Beim bpp YOUNG PHOTO AWARD 2023 dreht sich alles um die Artikulation und den Ausdruck von EMOTION.

Wir alle leben in einer Welt voller Emotionen. Wir erleben sie bei uns selbst, wir erleben sie bei anderen, wir erleben sie sowohl im Positiven als auch im Negativen.

Wichtig

Bei der Erstellung eurer Wettbewerbsbeiträge sind im Wesentlichen zwei Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Ist dein Bild in seinem Kern emotional?
  2. Werden dein fotografisches Know-How und die Wahl der Stilmittel (Bildausschnitt, Lichtsetzung, Farbgebung, Perspektive, Schärfe/Unschärfe, Kontrast und Bildbearbeitung) gezielt eingebracht, um das Thema EMOTION zu unterstreichen?

Gesucht werden technisch anspruchsvolle Arbeiten mit künstlerischer Ambition. Lasst eurer Kreativität freien Lauf.

Wer darf am bpp YOUNG PHOTO AWARD teilnehmen?

Der bpp YOUNG PHOTO AWARD 2023 richtet sich an junge Fotograf*innen und Kreative aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Dazu zählen…

  • Junge Fotograf*innen oder Mediengestalter*innen – egal ob schon fertig ausgelernt oder noch in der Ausbildung; selbstständige Berufsfotograf*innen mit Gewerbeanmeldung (im Haupterwerb).
  • Studierende der Studienfächer Fotografie, Foto-Design, freie Kunst, Kommunikationsdesign oder visuelle Kommunikation an staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstituten aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz.
  • Auszubildende und Angestellte im Fotografenhandwerk
  • Die Altersobergrenze für ALLE liegt bei 28 Jahren (zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses).

Teilnahmebedingungen

Hier geht es zu den ausführlichen Teilnahmebedingungen.
Die wichtigsten Punkte haben wir euch hier bereits zusammengefasst:

  • In den Wettbewerbsbeiträgen muss mindestens eine Person im Bild sichtbar sein (keine reine Landschafts- oder Naturfotografie). Die Person darf auch von hinten gezeigt werden (oder unscharf, oder nur Teile des Körpers). Es kann, muss aber nicht unbedingt der Gesichtsausdruck gezeigt werden.
  • Das Format ist freigestellt. Montagen sind erlaubt. Ergebnisse von KI-Portalen sind nicht zugelassen.
  • Wettbewerbsbeiträge dürfen nicht bereits online (z.B. auf den eigenen Social Media Accounts oder der Webseite) oder in Print veröffentlicht worden sein.
  • Es ist eine Anzahl von maximal drei Werken pro Teilnehmer*in zur Abgabe erlaubt. Die maximale E-Mailgröße darf 10 MB nicht überschreiten.
  • Die Freigabe des Nutzungsrechts der eingereichten Bilder ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
  • Beachtet unbedingt die ausführlichen Teilnahmebedingungen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss für den Wettbewerbsbeitrag in voller Auflösung ist Freitag, der 30.06.2023, 23:59h an ypa@bpp.photography.

Jury

Eine 10-köpfige Jury bestehend aus hochkarätigen Portrait- und Peoplefotograf*innen, Medienvertreter:innen und Coaches beurteilt die Qualität und den technisch-künstlerischen Anspruch der eingereichten Arbeiten.

Internationaler Fotowettbewerb: 17. Schömberger Fotoherbst

17. Schömberger Fotoherbst
Festival für serielle Reise- und Reportage-Fotografie

AUSSCHREIBUNG DER KATEGORIEN

  • Profi-Fotografen*innen, Fotostudenten*innen und Fotoassistenten*innen
  • Amateur-Fotografen*innen
    Amateure können auch in der Kategorie der Profi-Fotografen*innen starten, wenn sie sich der Konkurrenz aus dem Profilager stellen wollen.

Vom 8. Oktober bis 5. November 2023 findet der 17. Schömberger Fotoherbst statt. Der zweijährliche Fotowettbewerb der Gemeinde Schömberg mit den Kategorien Profis und Amateure bietet Reiseund Reportage-Fotografen*innen ein Forum zur Präsentation ihrer Arbeiten.

Wettbewerbsbedingungen

Thema
Reise- und Reportage-Fotografie. Die Aufnahmen müssen in einem thematischen Zusammenhang stehen, als Serie erkennbar sein und in ihrer Präsentation zeigen, welchen künstlerisch attraktiven Anspruch sie verfolgen.

Bildanzahl
Mindestens 8 und höchstens 10 Aufnahmen pro Bildserie in Farbe oder Schwarz-Weiß. Je Teilnehmer*in ist nur eine Serie zugelassen.

Bildformate
Alle Bilder dürfen aus Präsentationsgründen das Format 18 x 24 cm nicht unter- und 30 x 40 cm nicht überschreiten. Auf DIN A3 gedruckte Bilder müssen aus technischen Gründen beschnitten werden. Teilnehmenden bleibt es selbst überlassen, welche Papierqualität sie nutzen. Die Bilder dürfen weder aufgezogen, noch mit Passepartouts versehen sein.

Technik
Analoges oder digitales Verfahren, welches im Teilnahmebogen gekennzeichnet wird.

Einreichung
Die Anmeldung zum Foto-Wettbewerb erfolgt über das Formular auf der Homepage www.schoembergerfotoherbst.de. Neben den Fotoabzügen sind die Arbeiten mit einzelnen Bildtiteln oder Nummern elektronisch per wetransfer auf fotoherbst@schoemberg.de einzureichen. Dies dient insbesondere der Katalogisierung.

Beschriftung / Kurztext
Folgende Angaben müssen rechts oben auf der Rückseite der einzelnen Abzüge vermerkt sein: Name, Anschrift, Titel der Serie sowie Bildtitel und Nummer. (Keine Texte in den Bildern selbst.) Parallel ist ein Kurztext zu liefern, der aus Sicht der Fotografierenden deren Serie und ihren Zusammenhang mit dem vorgegebenen Thema beschreibt (max. DIN A5/Schriftgröße 12, per E-Mail). Der Kurztext wird in der Ausstellung und dem Katalog präsentiert.

Jurierung
In der Vorjury werden bis zu 25 Bilderserien je Kategorie für die Ausstellung ausgewählt und während des Festivals von der Haupt-Jury bewertet und prämiert.

Preisverleihung
Die Auszeichnung der prämierten Bildserien findet am Sonntag, 5. November 2023 um 11 Uhr anlässlich der Finissage im Schömberger Kurhaus statt.

Preise für den Schömberger Fotoherbst
Jury-Preis in der Kategorie Profi-Fotograf*innen: 3.000 €
Publikums-Preis in der Kategorie Profi-Fotograf*innen: 1.000 €

Jury-Preis in der Kategorie Amateur-Fotograf*innen: 1.200 €
Publikums-Preis in der Kategorie Amateur-Fotograf*innen: 500 €

Im Preisgeld ist der Ankauf der jeweiligen Siegerserie durch die Gemeinde enthalten. Sieger der Publikumspreise 2021 pausieren für die Prämierung durch das Publikum. Die Jury behält sich vor, für herausragende Arbeiten von Teilnehmenden unter 21 Jahren, einen Sonderpreis zu vergeben.

Präsentation
Die ausgewählten Bildserien inkl. Kurztext der Fotografierenden werden im Rahmen des 17. Schömberger Fotoherbst Festivals öffentlich im Rathaus, im Kurhaus, im Museum Haus Bühler sowie in den Schaufenstergalerien des Schömberger Einzelhandels ausgestellt. Die Vernissage findet am Sonntag, 8. Oktober 2023 um 11 Uhr im Foyer des neuen Rathauses Schömberg statt.

Katalog
Zum Schömberger Fotoherbst erscheint ein Katalog, in dem die ausgestellten Bildserien und die Angaben (Name, Ort) ihrer Fotografen*innen veröffentlicht werden. Jede*r für die Präsentation ausgewählte Teilnehmer*in erhält zwei Kataloge.

Bildrechte
Die dem Urheberrecht entsprechenden Bildrechte bleiben bei den Fotografen*innen. Die Teilnahme am Wettbewerb genehmigt jedoch die honorarfreie Verwendung aller eingereichten Bilder und die Namensnennung für die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Schömberger Fotoherbst, Social-MediaKanäle und dem Katalog zur Ausstellung.

Kostenbeitrag
Die Teilnahmegebühr beträgt 25 € und wird nach der elektronischen Anmeldung über die Homepage in Rechnung gestellt. Bitte keine Barzahlungen vornehmen.

Rücksendung
Nach dem Schömberger Fotoherbst werden die Bildserien an die Teilnehmer*innen zurückgesandt. Das Rückporto trägt die Gemeinde.

Einsendeschluss
18. Juni 2023, Datum des Poststempels.

Anschrift
Die Bildserie mit ausgefülltem, unterschriebenem Teilnahmeformular ist wie folgt zu adressieren:
17. Schömberger Fotoherbst
c/o Frau Birgit Hinz Burgweg 19
75328 Schömberg

OPEN CALL: Graz Residency for International Photographers

Eine Initiative von Camera Austria und Kulturvermittlung Steiermark
Stipendienort: Graz, Österreich

Nach dem Erfolg der ersten Ausschreibung freuen wir uns, auf diesem Weg die zweite Runde des gemeinsam von Camera Austria und Kulturvermittlung Steiermark ausgeschriebenen Stipendiums für Herbst 2023 anzukündigen.

Dieses bietet Fotograf*innen eine Möglichkeit des konzentrierten künstlerischen Arbeitens und Forschens in Graz. Es ist daher erwünscht, dass der*die Stipendiat*in von Mitte September bis Mitte Oktober 2023 vor Ort ist und ein Interesse daran hat, die lebendige Kunst- und Kulturszene vor Ort kennenzulernen und sich mit dieser zu vernetzen. Während des Aufenthaltszeitraums findet auch das internationale Festival steirischer herbst statt und lädt dazu ein, sich mit dessen vielfältigem Programm zu beschäftigen.

Im Zuge des Aufenthalts hat der*die ausgewählte Künstler*in Gelegenheit, ein bereits bestehendes Projekt weiterzuentwickeln oder ein neues zu erarbeiten und parallel dazu auch zu recherchieren. Hierfür steht dem Gast die mehr als 10.000 Bände umfassende Forschungsbibliothek von Camera Austria zur Verfügung.

Das Stipendium umfasst eine komplett ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz sowie € 1.000,– für die Begleichung des Lebensunterhalts. Die Reisekosten vom Wohnort des Gastes nach Graz und retour werden von der Kulturvermittlung Steiermark getragen.

Den Abschluss des Stipendiums bildet eine Präsentation über die eigene Arbeit des*der Künstler*in im Ausstellungsraum von Camera Austria.

Bewerbungsprozess
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen einschließlich folgender Dokumente an: magazine@camera-austria.at:

+ ein informelles Motivationsschreiben
+ ein Portfolio im PDF-Format (max. 15 MB), welches Informationen über den künstlerischen Werdegang, ausgewählte Arbeiten sowie einen Lebenslauf beinhaltet

Teilnahmeberechtigt sind internationale Künstler*innen, die noch am Beginn ihrer künstlerischen Karriere stehen und sich mit Fotografie und/oder Film beschäftigen. Der Bewerbungszeitraum läuft bis einschließlich 31. März 2023.

Ablauf
Einreichschluss: 31. März 2023
Benachrichtigung über die Juryentscheidung: bis 2. Mai 2023

Aufenthaltszeitraum: Mitte September bis Mitte Oktober 2023

Das Stipendium umfasst
+ eine voll ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz
+ € 1.000,– für den Aufenthaltszeitraum von 4 Wochen
+ Rückerstattung der Reisekosten
+ eine Präsentation bei Camera Austria

Kulturvermittlung Steiermark
KUNST = Mensch = Kreativität = Freiheit (Joseph Beuys)

Menschen (unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht) für Kultur zu begeistern und sie einzubeziehen, wenn Kunst entsteht, betrachtet und diskutiert wird, ist seit jeher die Mission der Kulturvermittlung Steiermark. Mit Mitteln der öffentlichen Hand fördert sie den Austausch von Künstler*innen in den Sparten Fotografie, Bildende Kunst und Literatur. Leitgedanken sind eine basisorientierte Kulturarbeit, die Förderung der jungen Generation und die Vermittlung der Menschenrechte. Über ein dichtes Netzwerk wird das Schaffen der Akteur*innen der steirischen Kulturszene regional, national und international positioniert. Die Kulturvermittlung Steiermark dokumentiert, kooperiert, organisiert, produziert, unterstützt …

Camera Austria – Labor für Fotografie und Theorie
Seit 1980 gibt die Zeitschrift Camera Austria International ihren Leser*innen Einblicke in wichtige Debatten zur Rolle der Fotografie als Medium und Praxis zeitgenössischer Kunst und präsentiert herausragende Künstler*innen, die außerordentliche Beiträge zur ständigen Weiterentwicklung des Mediums erarbeitet haben. Das Ausstellungsprogramm mit einem Schwerpunkt auf Einzelausstellungen zeigt großteils längerfristig und spezifisch für Camera Austria erarbeitete Projekte. Die jeweiligen künstlerischen Positionen markieren dabei wichtige bildpolitische Fragestellungen und stecken ein breites Feld der Erforschung des fotografischen Bildes auf unterschiedlichen Ebenen ab: die Geister der Archive, Fragen der Wissensproduktion, die Konstruktion von Identitäten, künstlerische Forschung, feministische Kritiken, die Rekonstruktion von Geschichte oder die Erosion sozialer Utopien.

Ausstellungsaufsicht und Vermittlung bei Camera Austria

Camera Austria sucht ab März 2023 ein*e Mitarbeiter*in für das Ausstellungsaufsichts- und Vermittlungsteam im Ausmaß von 7 Wochenstunden.

Camera Austria – Labor für Fotografie und Theorie geht auf eine Gründung durch Künstler*innen im Jahr 1976 zurück und besteht in seiner heutigen Form als Verein seit dem Jahr 1996. Der Vorstand besteht aus Künstler*innen und Theoretiker*innen. Im Zentrum der Programmatik von Camera Austria stehen zeitgenössische Fotografie bzw. künstlerische Praktiken, die Fotografie in den Mittelpunkt rücken. Die Aktivitäten des Vereins umfassen die Herausgabe der Zeitschrift Camera Austria International (seit 1980), Ausstellungsprojekte im Ausstellungsraum in Graz, Publikationen in der Edition Camera Austria inklusive Vertrieb, eine öffentlich zugängliche Präsenzbibliothek sowie ein daran anknüpfendes öffentliches Archiv sowie das Fotoarchiv Pierre Bourdieu und den gemeinsam mit der Stadt Graz vergebenen Camera Austria-Preis für zeitgenössische Fotografie der Stadt Graz. In all diesen Bereichen arbeitet Camera Austria eng mit Künstler*innen zusammen, von denen wir überzeugt sind, dass sie einen wichtigen Beitrag der Beschreibung und Analyse unserer Gegenwart leisten

Ihre Aufgabengebiete sind:

– Selbstständige Betreuung der Ausstellung und der Bibliothek
– Hilfestellung, Auskünfte und Betreuung der Besucher*innen in den Ausstellungen
– Ticketkontrolle
– Beaufsichtigung und Schutz der Kunstwerke
– Verkauf und Vermittlung der aktuellen Publikationen
– Selbständige Aufbereitung und Durchführung von Führungen in deutscher und englischer Sprache

Unsere Anforderungen an Sie:

– Freude und Interesse am Diskurs zeitgenössischer Kunst und Fotografie
– Kommunikationsstärke
– Pünktlichkeit und Verlässlichkeit
– genaues, verantwortungsvolles und selbstständiges Arbeiten
– sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, zusätzliche Fremdsprache von Vorteil
– Bereitschaft zur Arbeit außerhalb von Bürozeiten (abends, an Feiertagen und Wochenenden)

Wir bieten Ihnen:

– Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und hochmotivierten Team
– Arbeit in einer etablierten Institution mit hoher internationaler Vernetzung und ausgezeichneter internationaler Reputation
– Für das Stundenausmaß von 7 Wochenstunden bieten wir Ihnen ein Bruttomonatsgehalt von € 288,– 14 x jährlich.
– Arbeitsort: Graz

Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen (inkl. Bewerbungsschreiben und Lebenslauf) bis 26.02.2023 ausschließlich per E-Mail an exhibitions@camera-austria.at.

Open Call: Belfast Photo Festival 2023

2023 OPEN SUBMISSION

DEADLINE: 3rd February 2023

SUBMISSIONS: EARLY BIRD €23 (est £19) / STANDARD €29 (est £25)

THEME

The theme for the 2023 Open Submission has been left open, therefore removing any restrictions in regards to theme, concept or approach of a photographer’s/artist’s work.

JURY

Isolde Brielmaier – Deputy Director (New Museum, Manhattan, USA), Guest Curator (International Center of Photography, New York, USA)

Yasufumi Nakamori – Senior Curator of International Art, Photography (TATE Modern, London, U.K.)

Damarice Amao – Curator of Photography (Centre Pompidou, Paris, France)

Hana Kaluznick – Assistant Curator, Department of Photography (V&A, London, England)

Mikko Takkunen – Photo Editor (The New York Times, New York, U.S.A)

Michael Famighetti – Editor (Aperture Magazine, New York, U.S.A)

Gwen Lee – Artistic Director of Singapore International Photography Festival (SIPF, Singapore, Asia)

Chantal Webber – Founder (Webber, London, UK)

Michael Weir – Director: Belfast Photo Festival, Belfast (U.K. / Ireland)

For more information on the Jury members, visit: www.belfastphotofestival.com

WHO CAN ENTER?

Entry is open to all photographers, artists, curators, archives, collectives from anywhere in the world. The Jury will be looking for high quality work.

Submissions must be photographic or lens based but can include incorporations of other art forms with the photographic medium (i.e. performance, painting, sculpture, film, music, literature etc)

The Jury will consider photographs, photo-media, performance, photo-films, photo-books, new media, archives and sculptural forms. All works must be practical within the Festival guidelines and dates. If you have the information, please include install images as part of your submission (within 15 images)

Applicants must be Age 16+

HOW MANY IMAGES CAN I SUBMIT?

Each project submission through the Open Submission can include up to 15 images (collectives 15) AND/OR submit a Photo-book using a link to a single .PDF file (stored on for example: Google Drive or Dropbox). Submissions can be considered as a sequence or individually. A non-refundable fee of €23 / €29 is payable on submission.

Entrants are welcome to make more than one application but the non-refundable €23 / €29 will be payable for each application.

Payments are paid through Picter via Stripe

If you are unable to make payments via Stripe, please contact: info@belfastphotofestival.com

The submission fee charged is in aid of the 2023 Belfast Photo Festival and directly contributes to the organization and delivery of the Festival for the benefit of all participants. Belfast Photo Festival is a non-profit charitable organization. Registered charity number: NIC102819

HOW CAN I ENTER?

This year Belfast Photo Festival has teamed up with Picter to offer an online platform for submissions. Applications can be made by visiting the Belfast Photo Festival Open Submission page on the Picter website. Please follow all the instructions to successfully submit your work.

VENUE

The Open Submission Exhibition will be presented at the Festival Photo Park in the heart of Belfast City and the center of the Queens Quarter.

SUCCESSFUL ENTRIES

The final selection of artists will be made in collaboration between the Jury and the Festival Curator. There will be between 20 – 40 selected artists, depending on project proposals, image and photo-book sizes/numbers etc.

Successful entrants will be selected and notified by e-mail in late February / early March 2023 with information regarding what to do next. The decision on successful entrants is final.

Unfortunately we cannot contact all unsuccessful candidates directly

A list of selected applications and awardees will be published on the Belfast Photo Festival and Picter websites in March 2023.

The method of production and display of each photographer’s work is at the discretion of the Belfast Photo Festival.

WHAT DO WE DO FOR YOU?

  • produce your photographic work and provide exhibition exposure at the Festival’s main city centre gallery
  • exhibit your photographic work at the 2024 Photo Schweiz (Zurich, Switzerland)
  • provide inclusion in the special Festival issue of Abridged Magazine
  • offer longer term Festival representation and promotion
  • offer exhibition alongside some of the biggest photographic names as part of the major photographic event
  • provide publication and inclusion in the Festival programme
  • offer a dedicated page on the Festival website
  • offer inclusion in the Festivals international marketing and major PR campaign which has an estimated reach of 30+ million people.
  • be seen by over 40,000 people, including a substantial number of visual arts professionals and the media

AWARDS

Spotlight Award – £2,000 (est $2,712 / €2,321)

Aesthetica Editorial Award – Full editorial presentation in an upcoming printed / digital issue of Aesthetica international art and culture magazine

One Years Free RPS Membership – Free membership for one year to the prestigious Royal Photographic Society

Abridged Editorial Award – Presentation in a special Festival issue of Abridged Magazine

OPEN SUBMISSION, TERMS, CONDITIONS OF USE AND WEB APPLICATION RULES

BELFAST PHOTO FESTIVAL AIMS TO PROTECT THE IMAGE RIGHTS OF PHOTOGRAPHERS

These terms and conditions of use constitute an agreement between you („the applicant“) and Belfast Photo Festival („the Festival“, „we“ OR „our“)

READ THIS AGREEMENT IN ITS ENTIRETY BEFORE YOU CONTINUE TO YOUR SUBMISSION OR UPLOAD ANY IMAGE. BY SUBMITTING TO THE OPEN SUBMISSION YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT. IF YOU DO NOT AGREE, DO NOT CONTINUE YOUR SUBMISSION.

TERMS

All applications must be received by 11:59pm (GMT), 3rd February 2023. Applications received after this time cannot be considered. Selected artists will be contacted by early March 2023. As part of the first stage of a two-stage process, shortlisted artists agreed by the Festival Curator and Board will be announced on the Belfast Photo Festival and Picter websites February/March 2023. In the second stage, winners, selected by the Jury will be announced on the Belfast Photo Festival and Picter websites in March 2023.

The public dates of the Festival are 1st – 30th June 2023. (Festival launch on the 1st June). Some exhibition dates may be longer depending on exhibition venue.

All exhibitions will be installed between 24th May – 1st June 2023, selected works must be available for install during this period (if required).

After the Festival, selected artists must arrange for the collection of their work from Belfast from the 5th July 2023, unless otherwise arranged with the Festival team. This will not be the case for the vast majority of artists and will be discussed as and if relevant.

The installation of the Open Submission Exhibition will be assisted and overseen by the Belfast Photo Festival team with involvement of the artist where relevant. The method of production and display of each photographer’s work is at the discretion of the Belfast Photo Festival. If required and subject to availability of work, the applicant agrees to supply all photo-books selected for exhibition, printed and professionally presented (Photo-books: Bound) ready for display.

The applicant agrees to insure the requested photo-books are suitably packaged and reach the Belfast Photo Festival by 24th May 2023, ready for display (if applicable).

You agree to your selected prints/photo-books being taken on tour with the 2023 Open Submission Exhibition and to supplying high-resolution digital files of the submitted images for the Belfast Photo Festival to produce the photographs for outdoor exhibition/presentation during the festival period.

SUBMISSION FEES

Entry for a single Project/Body of Work/Photo-book application is subject to a non-refundable fee of €23 or €29 (Early Bird: 21st October – 30th November 2022) to be paid on submission. Entrants are welcome to make more than one application but the non-refundable €23 or €29 will be payable for each application.

The submission fee charged is in aid of the 2023 Belfast Photo Festival and directly contributes to the organisation and delivery of the Festival for the benefit of all participants. Belfast Photo Festival is a non-profit and charitable organisation. Registered charity number: NIC102819

ENTRY

All entries to the Open Submission must be made via our online submission platform produced in collaboration with Picter. All marked fields must be completed as instructed. Payment must be completed or submission will not be accepted.

ENTRANT IMAGE RELEASE(S) FOR PUBLICITY ONLY

THIRD PARTY RELEASES

For all submissions: If the photograph contains any material or elements that are not owned by the applicant and/or that are subject to the rights of third parties‘ and/or if any persons appear in the photograph, the applicant is responsible for obtaining any and all releases and consents if necessary to permit the publication, exhibition and use of the photograph.

Submitting photographers agree that they created the Work(s) and/or that they are authorised to use the Work(s) as submitted, co-authors and as relevant original sources should be referenced or credited and that our use of the Work(s) for exhibition and PR will not infringe on third party’s copyright or other rights.

IMAGE RELEASE FOR PUBLICITY

All selected entries may be published by Belfast Photo Festival or affiliated Sponsors/Funders and Partners (the „Authorised Parties“) in magazines or books, on websites, or in any other medium, at Authorised Parties discretion. Such use will be restricted to promotion, publicity, news, or informational education or awareness usage of Belfast Photo Festival.

By participating, all selected applicants grant Belfast Photo Festival and its Authorised Parties usage of images and acknowledge that any Festival and Authorised Party may use the entries and a name credit in any media before, during and after, without restriction in relation to the uses stated above. The Belfast Photo Festival and Authorised Parties will not be required to pay any additional consideration or seek any additional approval in connection with such use.

Belfast Photo Festival is not responsible for any problems with or technical malfunction of any telephone, computer online systems, servers or providers, computer equipment, software, failure of any online entry to be received on account of technical problems, human errors of any kind, or any combination.

CONDITIONS

Applicants agree to be bound by these Official Rules;

  1. The decision of the Belfast Photo festival selection panel is final
  2. Belfast Photo Festival may use selected photographs, artist name and photography in any publicity or advertising relating to the Festival or future promotions without compensation or approval.
  3. Entries are void if the Festival determines the entry to not be an original or referenced, or if the entries are illegible, incomplete, damaged, irregular, altered, counterfeit, produced in error or obtained through fraud or theft.
  4. The Festival reserves the right to refuse work for exhibition/presentation if it does not meet the expected quality of production and presentation for the Festival.
  5. In the event that a selected applicant wins any Belfast Photo Festival related prize then is found ineligible or refuses the prize, the prize will be forfeited and the Organisers may choose whether to award the prize to another entrant.
  6. The Festival reserves the right to amend or extend the submission deadline at their sole discretion. Should this be the case, details will be posted via the Festival and Picter website.

RIGHT TO CANCEL

Belfast Photo Festival reserves the right to cancel scheduled exhibitions or events if the application, in any way, is perceived to have brought the Festival into disrepute. If for any reason the selected applicant is not capable of exhibiting as planned, they should wherever possible give Belfast Photo Festival at least 2 months‘ notice prior to the Festival launch in June 2023.

COPYRIGHT

At no point does Belfast Photo Festival require artists to sign over the copyright of their work and therefore artists obtain all copyrights to their work at all times. However, by submitting their works the artist agrees that Belfast Photo Festival and it’s affiliated Sponsors/Funders and Partners can use their works in magazines or books, on websites, social media platforms and Belfast Photo Festival newsletters, or in any other medium, at Authorised Parties‘ discretion. Artists and photographers will be credited for their works.

PRIVACY POLICY

For any information regarding Picter and Belfast Photo Festival privacy policies and how they are in compliance with GDPR, please see the following links:

https://www.picter.com/terms-policies/privacy/

https://belfastphotofestival.com/privacy-policy

Any questions?

Please feel free to contact us.

INFO@BELFASTPHOTOFESTIVAL.COM

Ausschreibung: 2 freie Atelierplätze im Schaumbad – Freies Atelierhaus Graz

Voraussetzungen zur Bewerbung

Fokus auf eigene künstlerische Arbeit, aktiv in der Kulturszene vernetzt, Interesse bzw. Engagement im Verein Schaumbad, regelmäßige Teilnahme am monatlichen Jour fixe, Mitarbeit im Verein.

Benötigte Unterlagen

– Portfolio, welches einen Gesamteindruck über die eigenen Arbeiten und Projekte bietet

– Lebenslauf mit Kontaktdaten

– kurzes Motivationsschreiben

– Anforderungen an den Raum (leise, Schweißen, Hämmern, Proben,…)

– Angabe des präferierten Ateliers

Weiterer Ablauf

Ausgewählte Bewerber*innen werden in der KW36 benachrichtigt und am 13.09.2022 abends zu einer internen Vorstellrunde eingeladen. Die festgelegte Probezeit von 6 Monaten wird mit einem befristeten Mietvertrag und einer außerordentlichen Mitgliedschaft abgeschlossen. Nach dieser Zeit stimmt das Jour fixe bzw. die Generalversammlung über eine dauerhafte Nutzung sowie eine ordentliche Mitgliedschaft ab.

Zum Freien Atelierhaus Schaumbad

Das Atelierhaus wird auf Vereinsbasis selbstverwaltet und ist ein Zusammenschluss von Künstler:innen zur gemeinsamen Nutzung von Ateliers, Studios und Werkstätten. Weiters werden öffentliche Ausstellungsräume und Veranstaltungen betrieben. Alle Formen der zeitgenössischen Kunst, sowie Theoretiker*innen sind willkommen. Es ist ein gemeinschaftlich geführtes Haus in dem gegenseitiger Respekt und Mitarbeit im Verein unabdingbar sind.

Website: www.schaumbad.mur.at

Instagram: @schaumbad.graz

Facebook: @schaumbad

Adresse: Schaumbad – Freies Atelierhaus Graz, Puchstraße 41, 8020 Graz

Kaution: 2 Monatsmieten, 50€ Schlüsselkaution

Mitnutzung von: Werkstätten (Holz, Metall, Keramik, Dunkelkammer), Teeküche, vollausgestattete Küche, Terrasse, Dusche, WC, Internet

Bewerbung: schaumbad-bewerbungen@mur.at

Abgabefrist: 04.09.2022

Vorstellrunde: 13.09.2022, abends

ATELIER 1

Frei ab September

Größe: ca. 43 m2

Kosten: 172€ gesamt, inkl. Strom

Lage: 1. Stock, Westausrichtung

Heizung: Ja

Besonderes: Jalousien, besonders ruhig, Blick ins Grüne

ATELIER 2

Frei ab Oktober

Größe: ca. 41 m2

Kosten: 164€ gesamt, inkl. Strom

Lage: EG, Südausrichtung

Heizung: Nein

Besonderes: Zugang von Außen, 2 Räume, gut geeignet für Werkstatt, ruhig

BILDER

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schaumbad-bewerbungen@mur.at

Allgemeine Kontaktdaten

Schaumbad – Freies Atelierhaus

Graz Puchstraße 41, 8020 Graz

0043 664 3557830

www.schaumbad.mur.at

@schaumbad.graz