Aktuelles
Ausschreibung Ausstellungsaufsicht und Vermittlung Camera Austria
Camera Austria sucht ab sofort eine*n Mitarbeiter*in für das Ausstellungsaufsichts- und Vermittlungsteam
Das besondere Profil von Camera Austria besteht in der vielfältigen und umfangreichen Beschäftigung mit zeitgenössischer Fotografie: durch die Herausgabe der Zeitschrift Camera Austria International, die Ausstellungsprojekte, die Publikationstätigkeit, die Bibliothek, das öffentliche Archiv sowie den gemeinsam mit der Stadt Graz vergebenen Preis für zeitgenössische Fotografie.
Die Ausstellungen von Camera Austria widmen sich aktuellen Fragestellungen fotografischer Praxen, stellen besondere fotografische Positionen in den Mittelpunkt, beziehen internationale und österreichische Künstler*innen aufeinander und ermöglichen den Besucher*innen die Auseinandersetzung mit Bildwelten, die oftmals speziell für die Ausstellung bei Camera Austria entstehen und die ansonsten in Österreich kaum zu sehen wären. Dabei geht es immer wieder auch um kritische Debatten von gesellschaftlicher Relevanz, in denen nach wie vor (auch fotografische) Bilder eine zentrale Rolle spielen, wenn es um die Organisation von Sichtbarkeiten geht.
Wir suchen ein*e Mitarbeiter*in im Rahmen einer geringfügigen Anstellung im Ausmaß von 8 bis 10 Wochenstunden, die oder der Interesse an zeitgenössischer Fotografie und ihrem Diskurs mitbringt, unser Ausstellungsprogramm kennt, fließend Englisch und Deutsch spricht und Lust hat die Ausstellungen zu betreuen und zu vermitteln.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
– Selbstständige Betreuung der Ausstellung
– Begrüßung und Betreuung der Besucher*innen
– Ticketkontrolle
– Schutz der Kunstwerke
– Verkauf der aktuellen Publikationen
– Mitbetreuung der Bibliothek
– Selbständige Aufbereitung und Durchführung von Führungen in deutscher und englischer Sprache
Gewünscht wird:
– Interesse am Diskurs zeitgenössischer Kunst und Fotografie
– Kommunikationsfreude
– Genauigkeit, verantwortungsvolles und selbständiges Arbeiten
– sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, zusätzliche Fremdsprache von Vorteil
Wir bieten:
– Arbeit in einer etablierten Institution mit hoher internationaler Vernetzung und ausgezeichnetem internationalen Ruf
– Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und sehr engagierten Team
– einen attraktiven Arbeitsort im Zentrum von Graz
– ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von EUR 362,00 (14x jährlich) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen bis 21.09.2025 ausschließlich per E-Mail an office@camera-austria.at.
AUSSCHREIBUNG: 5 freie Artists-in-Residence Stipendien „FREE AWAY“ für Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst im Jahr 2027
FREE AWAY-Stipendium
Das Stipendium wird für einen frei zu wählenden und selbständig zu organisierenden Auslandsaufenthalt vorzugsweise im Rahmen eines Artist/Curator-in-Residence-Programmes vergeben. Die Bewerbung muss einen Vorschlag für einen Aufenthalt im Rahmen eines Artist/Curator-in- Residence-Programmes im Ausland oder einen Vorschlag für eine Kooperation mit einer geeigneten Partnerorganisation im Ausland sowie ein konkretes Arbeitsvorhaben enthalten.
Dieses Stipendium richtet sich an Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst.
– Dauer: 3 Monate in Folge; Der Aufenthaltszeitraum und der Aufenthaltsort sind frei wählbar. Der Aufenthalt kann frühestens in 2027 beginnen.
– Stipendium: EUR 2.500,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 500,00
Artist/Curator-in-Residence-Anbieter finden Sie beispielsweise unter:
www.away.co.at www.resartis.org www.transartists.org
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
– die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten
– die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Einreichfrist: 30. September 2025
Einreichung
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal oder das Formularservice des BMWKMS abrufbar ist. Siehe: www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und- kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und- infoblaetter.html
Alle Unterlagen sind in deutscher (und teilweise zusätzlich in englischer) Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln. Förderanträge können nicht postalisch oder per E-Mail geschickt werden.
Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:
• Arbeitsvorhaben Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS), welches spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt (max. 4 A4-Seiten),
• Lebenslauf Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS) mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen), bisheriger künstlerischer und beruflicher Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist-in- Residence-Aufenthalte,
• Bewerbungen für das freie Artist/Curator-in-Residence- Stipendium FREE AWAY müssen einen konkreten Vorschlag für einen Residency-Aufenthalt oder eine Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung im Ausland enthalten,
• Abschlusszeugnis,
• Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
• Portfolio Deutsch (und Englisch: ACCRA, HELSINKI, PARIS, SEOUL, VILNIUS) der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Standorte werden der Jury nicht vorgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufenthaltszeiträume in den Auslandateliers vom BMWKMS vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Zur Terminfindung müssen mindestens zwei mögliche Aufenthaltszeiträume genannt werden. Einmal vereinbarte Termine können nicht verändert werden.
Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury (im Fall der Standorte Helsinki, Paris und Vilnius unter Mitwirkung der jeweiligen Kooperationspartner). Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Die Bearbeitung des Antrags inklusive Befassung durch die Jury nimmt voraussichtlich ca. 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial und Formblatt Stipendienbericht (www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und- kultur/foerderungen/foerderkontrolle-foerderabrechnung.html) über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Die Ausschreibung kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport www.bmwkms.gv.at eingesehen werden.
Ansprechperson: Dr.in Sigrid Olbrich-Hiebler, sigrid.olbrich-hiebler@bmwkms.gv.at Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at oder Telefon: 0043 1/71 606 – 851144.
AUSSCHREIBUNG: Auslandsatelierstipendien für Künstler:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst in: ACCRA, HELSINKI, LONDON, NEW YORK, PARIS, SEOUL, TOKIO und VILNIUS 2027
Zweck/Intention
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/ Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2027 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Die neuerliche Bewerbung für ein Atelier, für das bereits ein Aufenthalt zu einem früheren Zeitpunkt gewährt wurde, ist nicht möglich.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals).
Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.
Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BMWKMS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig.
Die folgenden Auslandsateliers werden mit dieser Ausschreibung für die Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst vergeben (zusätzliche Informationen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport www.bmwkms.gv.at und unter www.away.co.at verfügbar):
ACCRA
Wohnatelier in bester Lage von Accra mit englischsprachiger Betreuung durch die Partnerorganisation Foundation for Contemporary Art – Ghana www.fcaghana.org
– Dauer: 3 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 1.700,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 1.000,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 31.03.2027
01.04. – 30.06.2027
01.07. – 30.09.2027
01.10. – 31.12.2027
HELSINKI
Ein Wohnatelier (ca. 80m2) auf der Insel Suomenlinna (UNESCO Weltkulturerbe-Stätte und ca. 15 min Fährzeit vor Helsinki) und ein Wohnatelier (ca. 63 m2) in der Cable Factory im Stadtzentrum von Helsinki. Das Helsinki International Artist Programme (HIAP) www.hiap.fi betreut die Stipendiat:innen an beiden Atelierstandorten.
– Dauer: 3 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 1.700,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 400,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
Anfang Jänner – Anfang April 2027 (Cable Factory)
Mitte April – Mitte August 2027 (Cable Factory + Suomenlinna)
Mitte August – Mitte November 2027 (Suomenlinna)
Für das Atelier in Helsinki ist bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein fixer Zeitraum für den Aufenthalt bzw. der gewünschte Standort zu nennen. (Bitte um Angabe im Arbeitsvorhaben.)
LONDON
Atelier- und Wohnhaus in 58, Wrexham Road, Bow, GB-London
– Dauer: 3 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 1.800,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 400,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 31.03.2027
01.04. – 30.06.2027
01.07. – 30.09.2027
01.10. – 31.12.2027
NEW YORK
Zwei Ateliers im Rahmen des ISCP – International Studio and Curatorial Program (www.iscp-nyc.org); Künstler:innen aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritiker:innen, Galerist:innen, Ausstellungskurator:innen werden angeboten.
Mit einer Wohnung in 255 W. 10th St. 3FN, New York, NY 10014 betreut durch Empire Studio Program
– Dauer: 4 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 2.100,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 900,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 30.04.2027
01.05. – 31.08.2027
01.09. – 31.12.2027
Mit einer Wohnung in “The Grand Chelsea” www.thegrandchelsea.com, 270 West 17th Street (Apartment 20 C)
– Dauer: 4 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 2.100,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 900,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 30.04.2027
01.05. – 31.08.2027
01.09. – 31.12.2027
PARIS
Drei Atelierwohnungen in der Cité internationale des arts im Zentrum der Stadt (www.citedesartsparis.net)
– Dauer: 4 Monate
– Stipendienhöhe EUR 1.700,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 400,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 30.04.2027
01.05. – 31.08.2027
01.09. – 31.12.2027
SEOUL
Wohnatelier im Zentrum von Seoul mit englischsprachiger Betreuung durch die Partnerorganisation space for contemporary art
– Dauer: 3 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 1.800,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 1.000,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.02. – 30.04.2027
01.05. – 31.07.2027
01.10. – 31.12.2027
TOKIO
Atelier und Wohnung in einem traditionell japanischen Haus im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio gelegen, deutschsprachige Betreuung durch Studio Gross www.studio-gross.de
– Dauer: 3 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 2.100,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 1.000,00
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
01.01. – 31.03.2027
01.04. – 30.06.2027
01.07. – 30.09.2027
01.10. – 31.12.2027
VILNIUS
Komplett eingerichtetes Wohnatelier bei Rupert im Zentrum von Vilnius (www.rupert.lt). Umfassende Betreuung durch die Partnerorganisation Rupert
– Dauer: 2 Monate
– Stipendienhöhe: EUR 1.700,00/Monat
– Reisekostenpauschale: EUR 400,00
Der Aufenthaltszeitraum ist mit Rupert zu vereinbaren.
Bewerbungsfrist bis 30. September 2025.
Die Antragstellung ist ausschließlich über einen Online Antrag auf https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst und kultur/service kunst und kultur/foerderungen.html möglich.
AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK IN GRAZ 2026
AUSSCHREIBUNG VON STYRIA-ARTIST-IN-RESIDENCE-STIPENDIEN (St.A.i.R.) DES LANDES STEIERMARK 2026
für internationale Künstlerinnen/Künstler und Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker in Graz
Die Steiermärkische Landesregierung vergibt im Auftrag von Kulturlandesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl im Rahmen einer Ausschreibung für junge aufstrebende internationale Künstlerinnen/Künstler aller Sparten sowie Kunsttheoretikerinnen/Kunsttheoretiker im Jahr 2026 Stipendienplätze, die auf Vorschlag einer Fachjury zugeteilt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Stipendienplatzes besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind internationale Künstlerinnen/Künstler, die sich mit der steirischen Kunst- und Kulturszene auseinandersetzen möchten. Ihnen werden monatlich EUR 1.100,– zur Begleichung des Lebensunterhalts ausbezahlt. Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Ein Zimmer (Bad/WC) sowie eine große Gemeinschaftsküche stehen den Stipendiatinnen/Stipendiaten als Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft ist für eine Person vorgesehen, das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Die Unterkunft der jeweils vier zeitgleich anwesenden internationalen Kunstschaffenden befindet sich im Zentrum der Stadt Graz und ist im herausragenden barocken Ambiente des Priesterseminars gelegen. Entsprechende Toleranz, Kommunikationsfreude und Respekt für die Anliegen des Hauses seitens der Stipendiatinnen/Stipendiaten werden vorausgesetzt.
Die Betreuung und Vernetzung der Stipendiatinnen/Stipendiaten erfolgt durch Kulturinitiativen in Graz, welche auch für einen Arbeitsplatz der Stipendiatinnen/Stipendiaten Sorge tragen. Eine Werkpräsentation ist während des Aufenthaltes vorgesehen. Es wird darauf Wert gelegt, dass umweltfreundliche Materialien für die Kunstproduktion verwendet werden. Die Dauer des mittels Stipendiums geförderten Aufenthaltes hängt vom Umfang des künstlerischen/kunsttheoretischen Vorhabens und von der Entscheidung der Jury ab. Als Mindestdauer für den Aufenthalt sind jedoch zwei Monate vorgesehen.
Stipendiatinnen/Stipendiaten müssen für ihre Reise- und Materialkosten selbst aufkommen; ebenso haben sie die Kosten für alle notwendigen Versicherungen wie Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung und Reiseformalitäten zu tragen. Bei Antritt des Stipendiums sind die Polizzen einer für die Dauer des Aufenthalts im Ausland gültigen Krankenversicherung, Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung vorzulegen, ansonsten können Stipendiatinnen/Stipendiaten nicht in das Residenzprogramm aufgenommen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sollen auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf, Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer (min. 2 Monate), eine Beschreibung des künstle- rischen/kunsttheoretischen Arbeitsvorhabens (max.1000 Anschläge), Beispiele bisheriger Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.
Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingehen.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Antrittstermine werden vorgegeben, wobei auf Terminwünsche der Einreichenden nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse eine Durchführung der Residency nicht möglich sein, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen für Stipendiatinnen/Stipendiaten.
Bewerbungen für ein Styria-Artist-in-Residence-Stipendium richten Sie bitte an
kultur@stmk.gv.at
Bis spätestens 5. August 2025.
Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.
Eine möglichst klimafreundliche An- und Abreise wird den Stipendiatinnen/Stipendiaten empfohlen.
OPEN CALL 2025 – Graz Residency for International Photographers (GRIP)
Eine Initiative von Kulturvermittlung Steiermark und Camera Austria
Stipendienort: Graz, Österreich
Wir freuen uns, dass die von Camera Austria und Kulturvermittlung Steiermark ausgeschriebene Graz Residency for International Photographers (GRIP) mit Herbst 2025 in die vierte Runde geht.
Das Stipendium bietet Fotograf*innen eine Möglichkeit des konzentrierten künstlerischen Arbeitens und Forschens in Graz. Es ist daher erwünscht, dass der*die Stipendiat*in von Mitte September bis Mitte Oktober 2025 hier lebt und ein Interesse daran hat, die lebendige Kunst- und Kulturszene vor Ort kennenzulernen und sich mit dieser zu vernetzen. Während des Aufenthaltszeitraums findet auch das internationale Festival steirischer herbst statt und lädt dazu ein, sich mit dessen vielfältigem Programm zu beschäftigen.
Im Zuge des Aufenthalts hat der*die ausgewählte Künstler*in Gelegenheit, ein bereits bestehendes Projekt weiterzuentwickeln oder ein neues zu erarbeiten und parallel dazu auch zu recherchieren. Hierfür steht dem*der Stipendiat*in die mehr als 11.000 Bände umfassende Studienbibliothek von Camera Austria zur Verfügung.
Das Stipendium umfasst eine komplett ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz sowie € 1.000,– für die Begleichung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden die Reisekosten vom Wohnort des Stipendiaten oder der Stipendiatin nach Graz und retour rückerstattet.
Den Abschluss des Stipendiums bildet eine Präsentation über die Arbeit des*der ausgewählten Künstlers*in im Veranstaltungsraum von Camera Austria.
Bewerbungsprozess
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an magazine@camera-austria.at, einschließlich folgender Dokumente:
+ ein informelles Motivationsschreiben
+ ein Portfolio im PDF-Format (max. 15 MB), welches Informationen über den künstlerischen Werdegang, ausgewählte Arbeiten sowie einen Lebenslauf beinhaltet
Teilnahmeberechtigt sind internationale Künstler*innen, die sich mit Fotografie und/oder Film beschäftigen und die noch am Beginn ihrer künstlerischen Karriere stehen. Bewerbungen werden bis einschließlich 30. April 2025 entgegengenommen.
Ablauf
Einsendeschluss: 30. April 2025
Benachrichtigung des*der ausgewählten Künstlers*in bis Ende Mai 2025
Aufenthaltszeitraum: Mitte September – Mitte Oktober 2025
Das Stipendium umfasst
+ eine voll ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz
+ € 1.000.– für den Aufenthaltszeitraum von 4 Wochen
+ Rückerstattung der Reisekosten
+ eine Präsentation bei Camera Austria
Kulturvermittlung Steiermark
KUNST = Mensch = Kreativität = Freiheit (Joseph Beuys)
Menschen (unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht) für Kultur zu begeistern und sie einzubeziehen, wenn Kunst entsteht, betrachtet und diskutiert wird, ist seit jeher die Mission der Kulturvermittlung Steiermark. Mit Mitteln der öffentlichen Hand fördert sie den Austausch von Künstler*innen in den Sparten Fotografie, Bildende Kunst und Literatur. Leitgedanken sind eine basisorientierte Kulturarbeit, die Förderung der jungen Generation und die Vermittlung der Menschenrechte. Über ein dichtes Netzwerk wird das Schaffen der Akteur*innen der steirischen Kulturszene regional, national und international positioniert. Die Kulturvermittlung Steiermark dokumentiert, kooperiert, organisiert, produziert, unterstützt …
Camera Austria – Labor für Fotografie und Theorie
Seit 1980 gibt die Zeitschrift Camera Austria International ihren Leser*innen Einblicke in wichtige Debatten zur Rolle der Fotografie als Medium und Praxis zeitgenössischer Kunst und präsentiert herausragende Künstler*innen, die außerordentliche Beiträge zur ständigen Weiterentwicklung des Mediums erarbeitet haben. Das Ausstellungsprogramm mit einem Schwerpunkt auf Einzelausstellungen zeigt großteils längerfristig und spezifisch für Camera Austria erarbeitete Projekte. Die jeweiligen künstlerischen Positionen markieren dabei wichtige bildpolitische Fragestellungen und stecken ein breites Feld der Erforschung des fotografischen Bildes auf unterschiedlichen Ebenen ab: die Geister der Archive, Fragen der Wissensproduktion, die Konstruktion von Identitäten, künstlerische Forschung, feministische Kritiken, die Rekonstruktion von Geschichte oder die Erosion sozialer Utopien.
Ausschreibung: Artist-in-Europe-Stipendium des Landes Steiermark 2025 / WIELS Residency Programm
Zur Förderung nachhaltiger internationaler Kontakte und Erfahrungen in der Kunstszene von „Europas Hauptstadt“ Brüssel vergibt die Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport im Auftrag von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler ein Artist-in-Europe-Stipendium an steirische oder in der Steiermark lebende bildende Künstler*innen für sechs Monate im Rahmen des Residency Programms des renommierten WIELS Art Centre.
Das Stipendium beinhaltet neben der Teilnahme am Residency Programm im WIELS Art Centre eine Unterkunft, ein monatliches Stipendium in Höhe von EUR 1.500,– sowie einen Fahrtkostenzuschuss für die An- und Abreise in Höhe von maximal EUR 1.000,–, jedoch werden keine Materialkosten übernommen.
Das Stipendium wird auf Vorschlag der Atelierjury des Landes Steiermark sowie des WIELS Art Centre vergeben.
Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sollen auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf mit Motivationsschreiben, die Beschreibung des künstlerischen Arbeitsvorhabens und Beispiele bisheriger künstlerischer Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, künstlerisches Vorhaben) müssen in englischer und deutscher Sprache verfasst sein. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des Formulars eingehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Stipendium für Fortbildung und künstlerische Projekte, NICHT jedoch als Studienbeihilfe für Studierende vorgesehen ist.
Die Wohnmöglichkeit ist für eine Person vorgesehen. Zudem wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Kommunikationsfreude, Flexibilität und sozialer Kompetenz erwartet. Das WIELS Residency Programm versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Alle für den Auslandsaufenthalt notwendigen Versicherungen (z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung …) sind selbst zu tragen.
Bewerbungen für ein Artist-in-Europe-Stipendium/WIELS Residency Programm richten Sie bitte an beteil-kultint@stmk.gv.at bis spätestens 20. September 2024.
Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerber*innen schriftlich informiert.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Künstler*in, der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4-Seiten) vorzulegen.
Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Einschränkungen bestehen, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen, wenn das Stipendium nicht angetreten werden kann. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen.
Eine möglichst klimafreundliche An- und Abreise wird empfohlen.
Ausschreibung: Staatsstipendien Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2025
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstler: innen zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Zielgruppe:
Eingeladen sind Künstler: innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl:
insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen
• Bildende Kunst: 20 Stipendien
• Fotografie: 7 Stipendien
• Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer:
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2025
Stipendienhöhe:
Dotierung mit je EUR 18.000,00
Alleinerziehende:
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht
Antragsteller: innen zu,
– die Alleinerzieher: in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
– die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“. Antragsteller: innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Einsendeschluss: 30. September 2024
Einreichung:
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online–Formular zu verwenden, welches über das
Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist. Siehe: www.bmkoes.gv.at/kunst–und–kultur/service–kunst–und–kultur/foerderungen/formulare–und–infoblaetter.html
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online–Antragstellung zu übermitteln.
Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:
• Arbeitsvorhaben: Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
• Dokumentation: eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
• Lebenslauf: mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft
• Angaben zur Ausbildung: Universität, Klasse, Professor: innen und bisherige künstlerische und berufliche Tätigkeit
• Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate)
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Vergabemodus:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber: innen werden vom Ergebnis per E-Mail informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport:
bildende@bmkoes.gv.at
Die Ausschreibung kann auch unter www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service-kunst- und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html eingesehen werden.
OPEN CALL – Graz Residency for International Photographers (GRIP)
Eine Initiative von Camera Austria und Kulturvermittlung Steiermark
Stipendienort: Graz, Österreich
Wir freuen uns, dass die von Kulturvermittlung Steiermark und Camera Austria ausgeschriebene Graz Residency for International Photographers mit Herbst 2024 in die dritte Runde geht.
Das Stipendium bietet Fotograf*innen eine Möglichkeit des konzentrierten künstlerischen Arbeitens und Forschens in Graz. Es ist daher erwünscht, dass der*die Stipendiat*in von Mitte September bis Mitte Oktober 2024 hier lebt und ein Interesse daran hat, die lebendige Kunst- und Kulturszene vor Ort kennenzulernen und sich mit dieser zu vernetzen. Während des Aufenthaltszeitraums findet auch das internationale Festival steirischer herbst statt und lädt dazu ein, sich mit dessen vielfältigem Programm zu beschäftigen.
Im Zuge des Aufenthalts hat der*die ausgewählte Künstler*in Gelegenheit, ein bereits bestehendes Projekt weiterzuentwickeln oder ein neues zu erarbeiten und parallel dazu auch zu recherchieren. Hierfür steht dem*der Stipendiat*in die mehr als 11.000 Bände umfassende Forschungsbibliothek von Camera Austria zur Verfügung.
Das in Kooperation von Kulturvermittlung Steiermark und Camera Austria vergebene Stipendium umfasst eine komplett ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz sowie € 1.000,– für die Begleichung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden die Reisekosten vom Wohnort des Stipendiaten oder der Stipendiatin nach Graz und retour rückerstattet.
Den Abschluss des Stipendiums bildet eine Präsentation über die Arbeit des*der ausgewählten Künstlers*in im Ausstellungsraum von Camera Austria.
Bewerbungsprozess
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an magazine@camera-austria.at, einschließlich folgender Dokumente:
+ ein informelles Motivationsschreiben
+ ein Portfolio im PDF-Format (max. 15 MB), welches Informationen über den künstlerischen Werdegang, ausgewählte Arbeiten sowie einen Lebenslauf beinhaltet
Teilnahmeberechtigt sind internationale Künstler*innen, die sich mit Fotografie und/oder Film beschäftigen und die noch am Beginn ihrer künstlerischen Karriere stehen. Der Bewerbungszeitraum läuft bis einschließlich 14. April 2024.
Ablauf
Einreichschluss: 14. April 2024
Benachrichtigung des*der ausgewählten Künstlers*in: bis Mitte Mai 2024
Aufenthaltszeitraum: Mitte September – Mitte Oktober 2024
Das Stipendium umfasst
+ eine voll ausgestattete Wohnung im Stadtzentrum von Graz
+ € 1.000.– für den Aufenthaltszeitraum von 4 Wochen
+ Rückerstattung der Reisekosten
+ eine Präsentation bei Camera Austria
Kulturvermittlung Steiermark
KUNST = Mensch = Kreativität = Freiheit (Joseph Beuys)
Menschen (unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht) für Kultur zu begeistern und sie einzubeziehen, wenn Kunst entsteht, betrachtet und diskutiert wird, ist seit jeher die Mission der Kulturvermittlung Steiermark. Mit Mitteln der öffentlichen Hand fördert sie den Austausch von Künstler*innen in den Sparten Fotografie, Bildende Kunst und Literatur. Leitgedanken sind eine basisorientierte Kulturarbeit, die Förderung der jungen Generation und die Vermittlung der Menschenrechte. Über ein dichtes Netzwerk wird das Schaffen der Akteur*innen der steirischen Kulturszene regional, national und international positioniert. Die Kulturvermittlung Steiermark dokumentiert, kooperiert, organisiert, produziert, unterstützt …
Camera Austria – Labor für Fotografie und Theorie
Seit 1980 gibt die Zeitschrift Camera Austria International ihren Leser*innen Einblicke in wichtige Debatten zur Rolle der Fotografie als Medium und Praxis zeitgenössischer Kunst und präsentiert herausragende Künstler*innen, die außerordentliche Beiträge zur ständigen Weiterentwicklung des Mediums erarbeitet haben. Das Ausstellungsprogramm mit einem Schwerpunkt auf Einzelausstellungen zeigt großteils längerfristig und spezifisch für Camera Austria erarbeitete Projekte. Die jeweiligen künstlerischen Positionen markieren dabei wichtige bildpolitische Fragestellungen und stecken ein breites Feld der Erforschung des fotografischen Bildes auf unterschiedlichen Ebenen ab: die Geister der Archive, Fragen der Wissensproduktion, die Konstruktion von Identitäten, künstlerische Forschung, feministische Kritiken, die Rekonstruktion von Geschichte oder die Erosion sozialer Utopien.
Call: Between Bridges Residency
Between Bridges Residency
Between Bridges is pleased to announce the open call for the next two biannual residencies for visual artists. One residency will take place from January to June 2024, the other from July to December 2024. They will each be divided into a five month working phase and a one month exhibition or public presentation. The upcoming recipients will follow artist and filmmaker Yalda Afsah (first half of 2023) and the collective Viscose (second half of 2023).
Eligibility
The residency is suitable for professional individual visual artists, artist duos or small groups working collaboratively. One or more visual artists will be supported, though artists enrolled at a university at the time of application are not eligible to apply (excluding artists enrolled in PhD programs). The criteria for awarding the residency is primarily the quality of the application and work submitted.
Scope of residency
The residency includes the use of the facilities at Keithstraße 15 in Berlin Schöneberg on the ground floor of a residential building, with Wittenbergplatz subway station located nearby. In addition to two generous work and exhibition spaces, the facilities with a total size of 100 sqm include a workshop/storage, office, small kitchen and bathroom. We regret that the rooms are not yet wheelchair accessible or suitable for living. The residency includes a monthly stipend of 1500 EUR. It also offers the opportunity for studio visits with arts professionals from the network of Between Bridges. For the exhibition, a production budget will be granted. The exhibition connected to the first residency in 2024 will open at the end of April during Gallery Weekend Berlin. The exhibition connected to the second residency in 2024 will take place end of the year. The exhibitions will be promoted via Between Bridges’ distribution channels and documented on our website.
Application procedure
The application consists of a CV with a portfolio (pdf file, max. 10 MB, max. 10 A4 pages including CV, if applicable with links to moving image and/or sound works), as well as a short proposal of the project and the exhibition concept (max. half a page). The maximum page number is the same for group applications. The deadline for applications is 21 October 2023 (12 am CET). Applicants might indicate a preferred residency period (first half of 2024, second half of 2024, no preference). The documents can be submitted in German or English to residency@betweenbridges.net. We only accept digital applications. A jury will review the applications. Please note we can only contact successful applicants. The awarded residents will be notified by early November 2023.
About Between Bridges
Between Bridges is a foundation (est. 2017 by Wolfgang Tillmans) committed to humanism, solidarity, and the advancement of democracy. It supports the arts, LGBT+ rights and anti-racism work. Between Bridges is also a non-profit exhibition space, initiated in 2006 by Wolfgang Tillmans. After its first chapter in London’s 223 Cambridge Heath Road from 2006–2011 and its second chapter in Berlin’s Keithstraße (now the Artist Residency Space) 15 from 2014–2019, its third chapter in Berlin’s Adalbertstraße 43 (now the Exhibition Space) began in July 2022.
Ausschreibungen: Staatsstipendien für bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2024
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Zielgruppe
Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (laut Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl
insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen
Bildende Kunst: 20 Stipendien
Fotografie: 7 Stipendien
Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2024
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 18.000,00
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbunsfrist
Bewerbungsfrist
30. September 2023
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie das Bewerbungsformular Staatstipendium samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6: bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Eine Einreichung in physischer Form – postalisch oder persönlich in ausgedruckter Form – ist nicht mehr möglich.
In der Betreffzeile ist anzuführen:
Nachname + Vorname + Sparte + Jahr
(Sparten: Bildende Kunst Staatsstipendium oder Fotografie Staatstipendium oder Medienkunst Staatstipendium
⇒ z.B.: Picasso Paula Bildende Kunst Staatsstipendium 2024)
Bewerbungsunterlagen
Die Einreichung muss folgende Unterlagen enthalten
Gliedern Sie diese Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 6 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
„Bewerbungsformular Staatstipendien“ (PDF, 137 KB) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (Unterschrift oder Handy-Signatur), amtlicher Name, ev. Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB)
Arbeitsvorhaben: Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
Dokumentation: eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
Lebenslauf: mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft
Angaben zur Ausbildung: Universität, Klasse, Professorinnen / Professoren und bisherige künstlerische und berufliche Tätigkeit
Meldezettel: Auszug aus dem Melderegister
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn alle angeführten Unterlagen in einem E-Mail (max. 10 MB)
bis zum 30. September 2023
bei folgender E-Mail-Adresse eingelangt sind: bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis per E-mail informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Weitere Informationen
https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst und kulturausschreibungen.html
Kontakt bei Fragen
E-Mail an bildende@bmkoes.gv.at
AUSSCHREIBUNG: Artist-in-Europe-Stipendium des Landes Steiermark 2024/WIELS Residency Programm
Zur Förderung nachhaltiger internationaler Kontakte und Erfahrungen in der Kunstszene von „Europas Hauptstadt“ Brüssel vergibt die Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport im Auftrag von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler ein Artist-in-Europe-Stipendium an steirische oder in der Steiermark lebende bildende Künstler*innen für sechs Monate im Rahmen des Residency Programms des renommierten WIELS Art Centre.
Das Stipendium beinhaltet neben der Teilnahme am Residency Programm im WIELS Art Centre eine Unterkunft, ein monatliches Stipendium in Höhe von EUR 1.500,– sowie einen Fahrtkostenzuschuss für die An- und Abreise in Höhe von maximal EUR 1.000,–, jedoch werden keine Materialkosten übernommen.
Das Stipendium wird auf Vorschlag der Atelierjury des Landes Steiermark sowie des WIELS Art Centre vergeben.
Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sollen auf max. 20 Seiten einen kurzen Lebenslauf mit Motivationsschreiben, die Beschreibung des künstlerischen Arbeitsvorhabens und Beispiele bisheriger künstlerischer Arbeiten in Form eines Portfolios enthalten; max. 5 repräsentative Links können als weitere Information angegeben werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, künstlerisches Vorhaben) müssen in englischer und deutscher Sprache verfasst sein. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail (max. 10 MB) sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Stipendium für Fortbildung und künstlerische Projekte, NICHT jedoch als Studienbeihilfe für Studierende vorgesehen ist.
Die Wohnmöglichkeit ist für eine Person vorgesehen. Zudem wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Kommunikationsfreude, Flexibilität und sozialer Kompetenz erwartet. Das WIELS Residency Programm versteht sich als Anwesenheitsstipendium.
Alle für den Auslandsaufenthalt notwendigen Versicherungen (z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung …) sind selbst zu tragen.
Bewerbungen für ein Artist-in-Europe-Stipendium/WIELS Residency Programm richten Sie bitte an beteil-kultint@stmk.gv.at
ab sofort bis spätestens 20. September 2023
Ausschreibung und Bewerbunsformular
Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerber*innen schriftlich informiert.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Künstler*in, der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4-Seiten) vorzulegen.
Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Einschränkungen bestehen, wird seitens des Landes Steiermark keine Haftung übernommen, wenn das Stipendium nicht angetreten werden kann. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatzzahlungen.
Eine möglichst klimafreundliche An- und Abreise wird empfohlen.
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Abteilungsleiter:
Mag. Patrick Schnabl eh.
#StandWithUkraine
Camera Austria supports the petition shared by L’Internationale and shares their open letter against the war in Ukraine.
Please make sure to sign the petition here: https://www.change.org/p/art-world-art-world-oppose-russia-s-invasion-of-ukraine
—
To the art community,
As an international community engaged in contemporary art—museum professionals, artists, educators, curators, writers—L’Internationale urges everyone to immediately oppose the Russian army’s invasion of Ukraine. This act of cruel aggression should be resisted with all the means at our disposal. We strongly believe that the war in Ukraine is a fight for freedom, for the future of democracy, the global legal order, and respect for human rights, including the right to self-determination. We caution everyone against ignoring this threat—for our friends in Ukraine, this war rightfully brings back tragic memories of the Second World War and the Nazi invasion.
The gravity of this situation requires appropriate measures to be taken. Apart from the full package of sanctions that were and will be imposed by the EU, we call for the artistic community to immediately cease any collaborations with institutions and individuals who have direct ties with Putin’s regime and refuse to renounce their affiliation with it. This includes international projects, exhibitions, donations, and art sales. Russian participation in cultural gatherings such as biennales should be suspended and all the events organized by regime-related art foundations, institutions, galleries, and individuals boycotted. At the same time, we call for the international artistic community to support our comrades in both Ukraine and Russia who fight and protest against this act of aggression – by providing funds, resources, safe spaces, and visibility to their struggle.
We ask you to sign the petition to show your agreement with this letter and solidarity with Ukraine’s struggle for freedom. Please let us know in the comments if you or your organizations are willing to support displaced Ukrainian artists or art workers, and in what ways you could do so.
With full conviction, we shout: never again war, never again imperialism!
L’Internationale Confederation
Van Abbemuseum, Eindhoven
MSN, Warsaw
MACBA, Museu d’Art Contemporani de Barcelona
M HKA, Antwerp
Museo Reina Sofía, Madrid
Museum of Contemporary Art, Zagreb
HDK-Valand Academy of Arts and Design, Gothenburg
National College of Art and Design, Dublin
Aktuelles Ausstellungsprogramm
In dem von Nicole Six & Paul Petritsch entwickelten »Echoraum« werden die Projekte, die zwischen Juni und Oktober diesen Jahres in Eggenberg umgesetzt wurden, in eine Präsentation für den Innenraum von Camera Austria übersetzt, weitere Projekte, die speziell für diesen Raum konzipiert wurden, kommen hinzu. In einer Zeit der Krise drehen sich die »Site-Specific (Public) Lessons« nach wie vor um die Sichtbarmachung der Grundlagen von Öffentlichkeit und Nachbarschaft, die sich im Laufe des Jahres 2020 stark verändert haben.
Damit bleibt das Vorhaben trotz veränderter Umstände aufrecht, mit jenen Initiativen in einen Dialog zu treten, die oft kaum sichtbar und nun besonders wichtig und zugleich gefährdet sind. Sie prägen den kulturellen wie sozialen Alltag, das gute Leben in der Nachbarschaft und somit auch jenes in der Stadt insgesamt.
Neue Projekte bis 21. Februar 2021
»ICH BIN DA. Wohnungslosigkeit ist auch weiblich«
Klaus Resch, FH Joanneum »Soziale Arbeit«; Andrea Knafl, Jugend am Werk – housing first (BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe)
Um auf weibliche Wohnungslosigkeit aufmerksam zu machen, organisierten Studierende des Bachelorstudiengangs »Soziale Arbeit« der FH Joanneum im Rahmen der Lehrveranstaltung »Projekte und Projektmanagement« im Wintersemester 2019/2020 die Ausstellung »ICH BIN DA – Wohnungslosigkeit ist auch weiblich« in der off_gallery graz.
Ziel des Projekts war und ist es, Stereotype aufzubrechen, denn Wohnungslosigkeit geht über das herkömmliche Bild von auf der Straße lebenden Menschen hinaus. Vor allem betrifft sie nicht nur Männer, sondern auch Frauen. Aus Scham oder Schuldgefühlen versuchen Frauen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise entstandene Wohnungslosigkeit verdeckt zu leben und ihre Notlage zu verbergen. Zudem fallen obdachlose Frauen in der Öffentlichkeit weniger auf als obdachlose Männer. Dabei ist ein Drittel der Wohnungslosen in Graz weiblich. Frauen scheuen oft mehr als Männer davor zurück, ihre Lage sichtbar werden zu lassen. Sie versuchen auch intensiver als Männer, bei Bekannten unterzukommen, um nicht auf der Straße oder in Einrichtungen für Wohnungslose übernachten zu müssen. Aber ihr Zustand ist genauso prekär wie der männlicher Wohnungsloser.
Ab 09.02.2021 ist die Ausstellung in den Räumlichkeiten von Camera Austria zu sehen.
»Offenes Herbarium«
Natur.Werk.Stadt
Mitarbeiter*innen aus der Natur.Werk.Stadt kartieren drei Straßen bzw. Flächen in Eggenberg in Form eines Herbariums. Es werden auf ausgewählten Flächen Blumen und Gräser gesammelt, gepresst und bestimmt. Die Anzahl der Individuen ist stellvertretend für die Häufigkeit am Fundort. Diese gepressten Pflanzen werden bei Camera Austria ausgestellt, indem sie auf einer Fläche aufgelegt und mit einer Glasplatte beschwert werden. Neben den Flächen findet sich ein Plan, auf dem markiert ist, woher die Pflanzen stammen. Ziel ist es, dass unterschiedliche Flächen mit heterogenen Pflanzen und unterschiedlicher Diversität entstehen. Die Pflanzen repräsentieren die »grüne DNA« der ausgewählten Flächen/Straßen und sind eine Bestandsaufnahme. Mit diesen Bestandsaufnahmen kann in Folge weiter gearbeitet werden.
»Smart City Trees«: Dokumentation einer Rodung
Simone Kocsar, Natur.Werk.Stadt (hosted by Naturschutzbund)
In der Smart City im Grazer Stadtteil Eggenberg mussten aufgrund der Bauarbeiten für die Straßenbahn ca. 50 Bäume gefällt werden, darunter viele Großbäume. Um dies zu dokumentieren, wurden sie noch vor der Fällung fotografiert. Mit den Baumporträts der »Smart City Trees« wird einerseits der Stellenwert natürlicher urbaner Begrünung in der modernen Stadtplanung hinterfragt, andererseits soll ein Impuls gesetzt werden, sich mit dem vielfältigen Nutzen von Bäumen und möglichen Alternativen zur Rodung auseinanderzusetzen. Die Ausstellung wird durch eine Postkartenserie ergänzt.
»Wertschätzung«
Florian Simon, Natur.Werk.Stadt (hosted by Naturschutzbund)
Wertschätzung ist – wissenschaftlich vielfach belegt – ein Grundbedürfnis des Menschen. Wertschätzung ist ein elementarer Treibstoff im Miteinander und ermöglicht ein friedliches und kooperatives Zusammenleben. Durch die Heterogenität der Definitionen sind Enttäuschungen und Missverständnisse im Miteinander vorprogrammiert: wenn nicht klar ist, was der/die Einzelne unter Wertschätzung versteht, kann er/sie den Wunsch nach »mehr Wertschätzung« mit hoherWahrscheinlichkeit nicht erfüllen. Deshalb ist es wichtig, miteinander über das eigene Wertschätzungs-Verständnis ins Gespräch zu kommen und sich und seinen Mitmenschen bewusst zu machen, was als Wertschätzung erlebt wird und was nicht.
Balkonausstellung »WALD«
Büro für Pessi_mismus
Petra Lex vom Büro für Pessi_mismus hat mit den Bewohner*innen der »Wald-Siedlung«, in der sich die Übergangswohnungen der Stadt Graz befinden, gearbeitet und die Bewohner*innen eingeladen, ihre Lieblingsplätze zu Hause zu fotografieren. Die entstandenen Fotos wurden zur Eröffnung der »Site-Specific (Public) Lessons« an die Balkone in der »WALD«-Siedlung in Eggenberg gehängt und kommen jetzt in einer kleinformatigen Variante in unseren Ausstellungsraum.
Camera Austria International 150/151
Die Unsicherheit, die den gesamten Kunst- und Kulturbereich aktuell erfasst, wirkt sich auch auf unsere Arbeit aus: Aufgrund von vorübergehend geschlossenen Ausstellungsräumen weltweit und den damit einhergehenden Verschiebungen und Umstrukturierungen von Programmen, ist auch die Situation für Kunstzeitschriften unvorhersehbarer geworden. Dies beeinflusst natürlich auch das kritische Begleiten von und das Schreiben über Kunst.
Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation haben wir uns entschieden, die kommende Ausgabe von Camera Austria International nicht wie gewohnt im Sommer, sondern mit 9. September 2020 als Doppelausgabe herauszubringen. Das gleich zweifache Jubiläum, das wir mit dieser Doppelnummer begehen – die 150. Ausgabe der Zeitschrift und ihr mittlerweile 40-jähriges Bestehen – nehmen wir zum Anlass, Personen aus dem bisherigen Netzwerk von Camera Austria, aber auch darüber hinaus, einzuladen zu reflektieren: »What’s at Stake / What’s Missing?«. Was steht auf dem Spiel, wenn wir heutzutage über Fotografie im Kontext ihrer veränderten Produktionsbedingungen, ihrer gesellschaftlichen Gebrauchsweisen oder über die vielfältigen Formen ihrer Distribution und Rezeption nachdenken, die allesamt auch die künstlerische Praxis wesentlich beeinflussen? Begleitet wird diese vielstimmige Bestandsaufnahme, deren Ziel es weniger ist, die Präsenz der Fotografie im zeitgenössischen Kunstfeld zu feiern, als sie vielmehr herauszufordern, von einem erweiterten (und doppelt so umfangreichen) Rezensionsteil, der Ausstellungen und Publikationen, die unsere Autor*innen und wir im Frühjahr und Sommer 2020 als relevant empfunden haben, in den Blick nimmt.
VALIE EXPORT Center Linz: Junior Fellowship für Doktorandinnen und Doktoranden Kunst und Sprache in der künstlerischen Praxis
Junior Fellowship für Doktorandinnen und Doktoranden
Kunst und Sprache in der künstlerischen Praxis
Bewerbungsfrist 1. 9. 2019
VALIE EXPORT Center Linz,
Kunstuniversität Linz
An der Kunstuniversität Linz gelangt ein Junior Fellowship für Doktorandinnen und Doktoranden im VALIE EXPORT Center Linz zur Ausschreibung.
Das Dissertationsvorhaben muss folgendes Themenfeld aufgreifen: Kunst und Sprache in der künstlerischen Praxis
Im Rahmen eines Forschungskomplexes zu »Kunst und Sprache in der künstlerischen Praxis« sollen, ausgehend vom Werk VALIE EXPORTs, linguistisch-strukturalistische Aspekte in medialen Werken beforscht werden. Dazu gehören medienkritische und -reflexive Verfahren wie das »Mediale Anagramm« und Aspekte des Spiels, der Kombinatorik, der Überdeterminierung und damit einhergehend der Multivalenz und des (poetischen) Bedeutungsüberschusses. Anagrammatische Kontextverschiebungen stehen für die Künstlerin auch für eine Erkundung der vielfältigen Sprachen der Medien und Repräsentationen von »Wirklichkeit«, die spezifische Bildfindungen mit sich bringen. Der Forschungsgegenstand bezieht sich unter besonderer Berücksichtigung des Werks von VALIE EXPORT auf die Art und Weise, wie strukturelle linguistische und bildkünstlerische Praxen ineinandergreifen.
Es kann ein Stipendium vergeben werden. Das Stipendium ist mit jeweils € 1.200,- pro Monat dotiert und kann zunächst auf 12 Monate vergeben, jedoch bei positiver Evaluierung um maximal 24 Monate verlängert werden. Damit verbunden ist ein Arbeitsplatz an der Kunstuniversität Linz. Die erfolgreiche Bewerberin, der erfolgreiche Bewerber verpflichtet sich zu überwiegender Anwesenheit vor Ort. Mehr als eine geringfügige Fremdtätigkeit neben dem Stipendium ist nicht möglich.
Die Bewerbung kann in Deutsch oder Englisch eingereicht werden, weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Call for Entry: Kiyosato Museum of Photographic Arts – Young Portfolio
Young Portfolio is a program organized by the Kiyosato Museum of Photographic Arts (K*MoPA) to support young photographers from around the world by exhibiting and acquiring their works for our permanent collection.
Anybody under the age of 35 is welcome to submit their works. We are looking for works by devoted photographers who are passionate about their creative efforts.
It is not a contest in which people are only eligible to win a prize once. Multiple submissions may be made up until the age of 35. We hope that by selecting works by the same young artist on a regular basis, we will help build their confidence.
Young Portfolio is unique in that it invites the wider world to recognize the true value of these young artists‘ abilities while simultaneously preserving their work for posterity.
The 2019 selection committee:
Kikuji Kawada, Kyoichi Tsuzuki, Eikoh Hosoe (Director of the Museum)
Application period:
April 15 – May 15, 2019
For submission guidelines: www.kmopa.com
Call: The Andrei Stenin International Press Photo Contest
The Andrei Stenin International Press Photo Contest is open to participants aged 18 to 33. It aims to promote young photographers and support them in their strive for professional perfection.
The 2019 contest will showcase five categories for which young photographers can vie for awards:
1. Top News. Important events in the life of individuals and nations as a whole are the main subject of entries in the category: major political and social events; reports from war zones and places struck by natural disasters; decisive moments in people’s lives.
2. Sports. This category involves entries, which captured moments in sport: victories of athletes and dramatic losses; daily sports training; the beauty of sports competitions.
3. My Planet. This category involves entries reflecting the entire multicolored palette of topics and images from all over the world. The author’s task is to show an everyday life kaleidoscope in its timeless beauty and harmony, uniting scenes from everyday life; the life of big cities and small towns; nature pictures; ethnographic and religious holidays.
4. Portrait. A Hero of Our Time. This category involves entries such as individual or group portraits of people. Photos can be documentary and posed. The determining factor in this category is the author’s ability to reveal the inner world of his characters, express their mental qualities and character through the uniqueness of their appearance and looks as a whole.
5. Inspiration. The photos in this category focus on using the camera to capture the positive creative energy that accompanies the creative process. Any work that was inspired or became the manifestation of inspiration itself, whether it’s a landscape, a colorful genre or ethnic shot, or a portrait of a child or adult taken in different styles using various techniques, are eligible to participate.
Entries can contain a single photograph or series of no more than 12 photographs. Minor cropping, or balance (white balance) or density (brightness, contrast) correction is acceptable. Framed images, collages, photos that have been significantly photoshopped, with parts of the image edited, deleted or replaced with a different image, will not be accepted.
Photos will be uploaded in the JPG format. The acceptable compression will not exceed 10. The image is to be no less than 2,200 pixels and no more than 5,700 pixels by its longer side.
The file name must contain the serial number of the photograph, name and last name of the author, title and year it was shot, separated by underscores, for example: 01_Smith_James_The_Spring_2011. The name of the file must be given in Latin script. The file size must not exceed 20 Mb. The file must also contain all the EXIF data.
Entries are uploaded and stored by the participant on his or her personal page at stenincontest.com. Photos can be added or replaced until the participant submits the entry. After the entry is submitted, photos can no longer be added or replaced.
Photographs must have been taken after January 1, 2018. In exceptional cases, series of photographs started in previous years are accepted. In such case, the last photograph of the series must have been taken in 2018 or 2019.
A complete list of requirements can be found in the Contest Rules.
More information: https://stenincontest.com